Coronaschutzmaßnahme: 3G-Regel in städtischen Gebäuden

03.12.2021

Ab kommenden Montag, 6. Dezember, wird in allen städtischen Gebäuden die 3G-Regelung für Besucher*innen gelten.

Nachdem für Mitarbeitende der Verwaltung bereits die 3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt wurde, wird die Verpflichtung den Zutritt nur für geimpfte, genesene und getestete Personen zu ermöglichen, auch auf Bürger*innen ausgeweitet. Dies dient dem Schutz aller, die die Gebäude nutzen.

Besucher*innen müssen bei Aufforderung entsprechende Nachweise vorzeigen können.

Bereits seit Beginn der Pandemie bietet die Verwaltung verstärkt Online-Termine oder telefonische Absprachen an. Alle Online-Dienste der Stadt Essen finden interessierte hier: https://service.essen.de/dienste-a-z

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