Baumpflege nach den "ZTV"

Die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Baumpflege (ZTV) stellen die Grundlage für Maßnahmen an Bäumen und deren Umfeld dar. Sie werden von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) herausgegeben. Sie werden stetig überarbeitet, um den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen.

Der Grundsatz von baumpflegerischen Arbeiten lässt sich wie folgt beschreiben.

Kronenpflege

Nur bei Notwendigkeit werden von den Baumpflege-Teams von Grün und Gruga oder von beauftragten Fachfirmen, fachlich korrekte Schnitte geführt, um die Baum-Vitalität zu fördern, die Verkehrssicherheit für das Umfeld zu gewährleisten und um Fehlentwicklungen zu vermeiden. Dabei wird in der Regel eine nur kaum merkliche Veränderung des Erscheinungsbildes des Baumes verursacht.

Verkehrssicher ist der Baum, wenn weder von dem gesamten Baum noch von einzelnen Teilen dessen eine Gefahr ausgeht.

Sondermaßnahmen nach den ZTV

Bei Sondermaßnahmen nach den ZTV handelt es sich um größere Schnitte am Baum wie zum Beispiel den Kronenregenerationsschnitt, bei dem absterbende Teile eingekürzt werden. Auch eine Kroneneinkürzung, bei der die gesamte Baumkrone eingekürzt wird, ist eine Sondermaßnahme nach den ZTV.

Diese Sondermaßnahmen verkürzen die Lebenserwartung des Baumes. Aus diesem Grund werden sie ausschließlich dann vorgenommen, wenn sie zwingend notwendig sind. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine starke Gefährdung für das Umfeld vorliegt. Manchmal ist es aber auch möglich, alte oder bereits vorgeschädigte Bäume durch solche Maßnahmen in einen Zustand zu versetzten, der es erlaubt, sie noch einige Zeit zu erhalten, anstatt sie sofort zu fällen. Um dies zu beurteilen, ist der ganze Sachverstand der mit der Baumkontrolle beauftragten Fachkraft gefragt.

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