Haltverbote und Absperrungen

Verkehrsrechtliche Anordnungen bei der Baumpflege

Frühzeitige Vorausplanung der Baumpflegearbeiten

Bei der Baumpflege bedarf es einer genauen Vorausplanung. Nicht nur die Baumpflegeteams müssen koordiniert werden, es werden auch Genehmigungen, also verkehrsrechtliche Anordnungen, vom Straßenverkehrsamt benötigt, damit Schilder aufgestellt werden können, um die Arbeiten an den Bäumen sicher durchführen zu können. Diese Planungen haben Vorläufe von bis zu 12 Wochen. In Sonderfällen, zum Beispiel bei Arbeiten in der Nähe von Oberleitungen der Essener Verkehrs-AG oder von Lichterketten in Bäumen, können Vorläufe von bis zu 24 Wochen zustande kommen.

Haltverbote und Straßensperrungen

Insbesondere dann, wenn die Kronen der Bäume am Straßenrand über die Fahrbahn hinausragen, müssen Schilder nach einem genehmigten Verkehrszeichenplan aufgestellt, Haltverbote eingerichtet oder auch Straßen gesperrt werden. Dies ist notwendig, damit zum einen die Teams von Grün und Gruga oder von den beauftragten Firmen ungehindert am Baum arbeiten können und ausreichend Platz für die großen Fahrzeuge zur Verfügung steht. Zum anderen muss das Umfeld weiträumig abgesichert werden, um ein mögliches Verletzungsrisiko durch herabfallende Baumteile sowohl für die Teams als auch für Passanten zu vermeiden. Zusätzlich achten Sicherheitsposten am Boden darauf, dass sich niemand unbefugtes in den Gefahrenbereich begibt.

Selbst, wenn nur ein einziger Baum bearbeitet werden muss, ist, anders als zum Beispiel beim Austausch eines Kanaldeckels, eine umfangreiche Absperrung notwendig.

Sobald ein Straßenabschnitt abgearbeitet wurde, wird dieser auch unverzüglich für den Parkverkehr wieder freigegeben.

Werden besonders umfangreiche Baumschnittarbeiten erforderlich, wird versucht, einen Termin zu wählen, an dem möglichst wenige Anlieger betroffen sind, wie beispielsweise in den Schulferien Nordrhein-Westfalens. So kann der Parkdruck gemindert werden.

Abschleppen von Fahrzeugen, die die Baustelle blockieren

Halten sich die Anlieger jedoch nicht an die vorübergehenden Parkverbote, bleibt den Baumpflegeteams nichts anderes übrig, als das Ordnungsamt zu informieren und die Autos abschleppen zu lassen. Die Arbeiten an den Bäumen sind zwingend notwendig, um die Verkehrssicherheit bestmöglich zu gewährleisten. Müssen die Arbeiten dann jedoch wegen der parkenden Autos abgebrochen werden, verzögern sich die erforderlichen Arbeiten erheblich. Die Maßnahmen müssen neu geplant und neue verkehrsrechtliche Anordnungen beantragt werden.

Unterbrechung der Arbeiten an Bäumen

Es kann auch in seltenen Fällen passieren, dass die Baumpflegearbeiten unterbrochen werden müssen.

Dies ist der Fall, wenn widerrechtlich parkende Autos aus verschiedenen Gründen nicht abgeschleppt werden können oder wenn eine wichtige Maschine ausfällt. Auch bei Wetterlagen wie Glätte oder starkem Wind sind Arbeiten auf einer Hebebühne zu gefährlich. Ferner kann es passieren, dass das Team bei einer akuten Gefahrenlage eingesetzt wird. Ein Beispiel hierfür ist ein Verkehrsunfall, in den ein Baum verwickelt ist. Dieser Auftrag hat dann höchste Priorität, um weitere, möglicherweise schlimmere Sach- und/oder Personenschäden rechtzeitig abzuwehren. Der ursprüngliche Auftrag, wird dann aufgeschoben und zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt.

Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger steht in jedem Fall immer im Mittelpunkt.

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