Gefahrenbaumfällung

Stadtbäume befinden sich an Straßen und in Grünanlagen. Sie erfüllen für das Leben in der Stadt viele verschiedene Funktionen: Sie kühlen durch ihren Schatten Gebäude und versiegelte Oberflächen, filtern Staub aus der Luft, sorgen durch Abgabe von Sauerstoff und Feuchtigkeit für ein angenehmeres Stadtklima und fördern die Gesundheit.

Aber von Bäumen kann auch eine Gefahr ausgehen – und zwar immer dann, wenn sie nicht mehr gesund oder beschädigt sind. Grün und Gruga pflegt die Bäume und muss zum Schutz der Bevölkerung aber auch immer wieder die Entscheidung treffen, dass ein Baum gefällt werden muss.

Den Zustand der Bäume prüfen speziell ausgebildete Fachkräfte, die die Gefahrenbäume im Rahmen der Regelbaumkontrolle entdecken und sie in eine Priorität einstufen, welche anzeigt, wie akut die Gefahr ist, die vom Baum ausgeht. Entsprechend wird festgestellt, wie dringend die Fällung ist.

Die Stadt Essen unterscheidet zwischen Gefahrenbäumen mit unterschiedlicher Dringlichkeit: Von Bäumen mit Priorität 1 geht eine akute Gefahr aus und sie müssen sofort gefällt werden. Gefahrenbäume der Priorität 2 müssen innerhalb von 14 Tagen gefällt werden.

Darüber hinaus gibt es Risikobäume der Prioritätsstufe 3, die der Sommer- oder der Winterfällung zugeordnet werden. Wenn ein Baum so sehr geschädigt ist, dass nicht zu erwarten ist, dass er den ab Frühherbst zu erwartenden Windlasten widersteht, muss dieser noch außerhalb der Fällsaison im Rahmen der sogenannten Sommerfällung entnommen werden. Alle anderen Risikobäume der Stufe 3 werden innerhalb der Fällsaison von 1. Oktober bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres im Rahmen der Winterfällung gefällt.

Wenn bei Gefahrenbäumen der Prioritätsstufe 1 sofort gehandelt werden muss, wird in vielen Fällen die Rufbereitschaft des Fachbereichs Grün und Gruga von der Feuerwehr angefordert, um mit der Forstspezialtechnik den Gefahrenbaum oder gefährliche Baumteile zu beseitigen. In diesem Fall kann es auch vorkommen, dass die städtischen Mitarbeitenden verpflichtet sind, Autos versetzen zu lassen und die jeweilige Straße temporär gesperrt werden muss.

Es gibt verschiedene Verfahren, eine Gefahrenbaumfällung durchzuführen. Wenn der Boden fest ist und punktuell viel Gewicht auf Stützen verlagert werden kann, kann ein Hubsteiger eingesetzt werden. Wenn der Untergrund nicht geeignet ist, der Baum nicht anders erreichbar ist oder mit dem Hubsteiger nicht alle Bereiche des Baumes erreicht werden könnten, kommt meist die Seilklettertechnik (siehe Foto) zum Einsatz. Dies ist ein spezielles Arbeitsverfahren bei dem mit Hilfe von Seilsystemen und einer speziellen Ausrüstung der Baum direkt beklettert wird, ohne dass schwere Geräte eingesetzt werden müssen. Die Stadt Essen hat mehrere speziell ausgebildete Fachkräfte im Dienst, welche ein Teil des Forstspezialteams sind.

Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass in jeder Lage und an jedem Ort ein Baum gefällt werden kann, wenn eine Gefahr erkannt wurde.

Gefahrenbaumfällungen in der Wintersaison 2022/2023

In den kommenden Monaten müssen die in den unten angefügten PDF-Dokumenten aufgelisteten Bäume entfernt werden. Diese Bäume wurden über einen längeren Zeitraum, oft über Jahre, kontrolliert. Das Entfernen der Bäume ist jetzt notwendig, weil äußere Anzeichen wie Faulstellen, Morschungen, trockene Äste oder sonstige Schadbilder anzeigen, dass nunmehr die Gefahr einer Schädigung von Eigentum und Leben Dritter nicht mehr auszuschließen ist.

Teilweise sind auch Bäume betroffen, die durch den Sturm Ela oder vergleichbare Klimaereignisse Schäden erlitten haben. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Schubrisse, die infolge von sogenannten Reparaturanbauten (Rippenbildung) erst zum jetzigen Zeitpunkt bei den Kontrollen erkennbar wurden oder um Kronenfehlentwicklungen und Fäulnisprozesse, die letztlich eine Folge der massiven Astabrisse und Kronenschädigungen durch die Sturmeinwirkung sind (Erläuterungen: siehe weiter unten). Hier ist die Stand- und Bruchsicherheit nicht mehr gegeben und auch durch baumpflegerische Maßnahmen nicht wieder herstellbar.

Bedingt durch klimatische Veränderungen und dem Auftreten damit verbundener bislang nicht vorhandener pilzlicher und bakterieller Baumerkrankungen sowie den Folgen außergewöhnlicher Trockenheiten seit 2018 ist nicht auszuschließen, dass sich weitere Baumentfernungen ergeben, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststehen.

Die Entscheidung zur Fällung basiert auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik, den fachlichen Regelwerken und der aktuellen Rechtsprechung.

Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen werden nach folgendem Prinzip umgesetzt:

Grundsätzlich führt die Stadt Essen für jeden entfernten Straßenbaum mit eigenem Baumbeet eine Ersatzpflanzung am gleichen Standort durch. Vor jeder Ersatzpflanzung werden Standort und Baumart überprüft und bei Bedarf angepasst.

Ausnahme:

  • beengter Raum, sodass ein natürlicher Wuchs nicht möglich ist
  • Vorhandensein von Ver- und Entsorgungsleitungen, die nicht oder nur mit erheblichem Aufwand zu verlegen sind

Bei Straßenbäumen in waldartigen Beständen, z.B. in Böschungsbereichen, ist eine Ersatzpflanzung

  • 1. nicht erforderlich, da genug natürlicher Nachwuchs (Naturverjüngung) bereits in der Böschung wächst und
  • 2. nicht sinnvoll, da die Nachpflanzungen vom vorhandenen Bestand zu sehr beschattet werden.

Ersatzpflanzungen von Bäumen in städtischen Grünanlagen oder auf Spielplätzen:

Einzelbäume und Solitäre werden am gleichen Standort oder im Nahbereich ersetzt. Aus gestalterischen Gründen kann hiervon abgewichen werden.

Bei der Entnahme einzelner Bäume in waldartigen Beständen, z.B. im Rahmengrün oder an Hangflächen wird keine Ersatzpflanzung vorgenommen, da dort genügend natürlicher Nachwuchs vorkommt (Naturverjüngung).

© 2024 Stadt Essen