FAQ - Fragen, die zum Thema Baumpflege häufig gestellt werden

"Vor meinem Haus war eine Baumschnittkolonne tätig. Man sieht aber kaum Veränderungen im Habitus. Müssen die Bäume nicht stärker zurückgeschnitten werden?"

Wenn die Bäume grundsätzlich gesund sind, muss bei der Kronenpflege oft nicht sehr stark eingegriffen werden. Außerdem besteht die Kunst der Kronenpflege darin, nur eine geringe, kaum merkliche Veränderung des Erscheinungsbildes des Baumes zu verursachen. Näheres hierzu kann der Seite "Baumpflege nach den ZTV" entnommen werden.

"Kann der Baum wegen starken Laubfalls, wegen des Fallens von Früchten oder wegen der Verbreitung von Samen gefällt werden?"

Laubfall, Fall von Früchten und die Verbreitung von Samen, zum Beispiel Kastanien oder Lindenblüten, sind natürliche Vorkommnisse bei Bäumen, die nach vorherrschender Rechtsprechung hingenommen werden müssen. Auch in der Nachbarschaft lebende Personen müssen diese natürlichen Emissionen akzeptieren, da sie zu den natürlichen Erscheinungen wie auch Wind oder Regen gehören. Solange der Baum gesund ist und keine Gefahr für Menschen und Umwelt darstellt, wird er nicht gefällt.

"Ich habe nur noch schlechten oder gar keinen Satellitenempfang mehr und kann nicht mehr fernsehen. Kann der Baum gefällt werden?"

Bei Fernsehempfang über Satellitenschüssel gibt es immer wieder Störungen des Empfangs durch Bäume in der näheren Umgebung. Aus der Baumschutzsatzung ergibt sich jedoch kein Anspruch auf die Fällung des Baumes oder dessen Rückschnitt. Störungen dieser Art sind nach vorherrschender Rechtsprechung keine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigungen und nach § 903 und §1004 BGB nicht abwehrbar.

"Durch die umstehenden Bäume haben wir zu viel Schatten im Garten. Können die Bäume gefällt werden?"

Der Schattenwurf durch Bäume durch Bäume gehört zwar zu den sogenannten negativen Emissionen. Sie müssen dennoch geduldet werden, wenn sie nicht unerträglich sind. Nur so kann eine Verbindung zur Natur in der Stadt bestehen bleiben. Schattenwurf durch Bäume muss also in Kauf genommen werden.

"Der Gehweg vor meinem Haus wurde von den Wurzeln eines städtischen Baumes angehoben. Wo kann ich dies melden?"

Bei Gehwegaufwerfungen, die durch die Wurzeln der Bäume verursacht werden, muss zunächst das Amt für Straßen und Verkehr, ehemals Tiefbauamt, benachrichtigt werden. Die Fachkräfte vom Amt für Straßen und Verkehr leiten dann gegebenenfalls weitere Schritte in der Zusammenarbeit mit Grün und Gruga ein.

"Ich habe eine starke Pollenallergie. Ich bitte darum, die Bäume vor meinem Haus zu fällen."

Vor allem die Pollen von Birken lösen bei vielen Menschen allergische Reaktionen aus. Bäume, die möglicherweise Allergien auslösen, sind im ganzen Stadtgebiet verteilt. Man müsste theoretisch weitgehend alle Bäume fällen, um diese Situation zu verändern. Bei Pollenflug handelt es sich um ortsübliche hinzunehmende Beeinträchtigungen. Auch aufgrund der Tatsache, dass der Pollenflug zeitlich begrenzt ist und es andere mildere Hilfsmittel wie beispielsweise Heuschnupfen-Medikamente gibt, ist die Beeinträchtigung nicht wesentlich im Sinne des § 906 BGB.

"Die Vögel, die in dem Baum vor meinem Haus sitzen, koten sowohl auf die Gehwege als auch auf Autos. Kann der Baum entfernt werden

Kot von Vögeln, die sich unter anderem auf Bäumen aufhalten, fällt unter den Tätigkeitsbereich der sogenannten Ortshygiene. Bäume sind für diese Art von Verschmutzung nicht verantwortlich. Die Zuständigkeit bei Problemen mit Kot von Vögeln liegt daher beim Ordnungsamt.

In Zeiten des Klimawandels sollten wir alles daran setzen, die Bäume in unserer Stadt zu schützen und zu erhalten.

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