Die Leitungen von betroffenen Einrichtungen und Unternehmen mussten von ihren Arbeitnehmer*innen bis einschließlich 15. März den Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer maximal 90 Tage zurückliegenden Genesung einholen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen die Einrichtungen ebenfalls erfassen.
Vom 16. bis 31. März hatten die Einrichtungen die Möglichkeit, Mitarbeitende, die die entsprechenden Nachweise nicht erbringen, oder bei denen es Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit des Nachweises gibt, über dieses Online-Formular beim Gesundheitsamt Essen zu melden.
Alle anderen Mitarbeiter*innen, die einen entsprechenden Nachweis über die Immunsierung vorgelegt haben, müssen dem Gesundheitsamt nicht gemeldet werden.
Die Meldung muss unverzüglich erfolgen. Im Online-Formular der Stadt Essen ist eine einmalige Registrierung notwendig. So können auch Nachmeldungen oder Änderungen zu den Mitarbeitenden erfasst werden. Auch Nachmeldungen nach dem 31. März sind möglich, beispielsweise, wenn ein Genesenenstatus in der Zwischenzeit abläuft.
Das Land NRW hat für die Meldung dieser Fälle ebenfalls ein Meldeformular, das hier auf dem landesweiten und kostenlosen WSP.NRW zur Verfügung steht und die Meldung automatisch an das zuständige Gesundheitsamt weiterleitet. Sowohl das kommunale als auch das landesweite System können unabhängig voneinander genutzt werden. Eine Meldung über eines der beiden Portale ist ausreichend.
Die Einrichtungs- und Unternehmensleitungen, die gleichzeitig Arbeitgeber*innen sind, müssen aus Fürsorgepflichten zudem prüfen, ob nicht erbrachte Nachweise arbeitsrechtliche Konsequenzen rechtfertigen.