Bei allen Impfungen von Kindern bis 15 Jahren muss ein*e Erziehungsberechtigt*e anwesend sein.
Für Genesene empfiehlt die STIKO im Rahmen der Grundimmunisierung eine Impfstoffdosis. Wurde die Infektion durch einen PCR-Test bestätigt, soll die Impfung mit einem Abstand von mindesten drei Monaten erfolgen. Wurde die Infektion durch den serologischen Nachweis spezifischer Antikörper in einer Blutprobe bestätigt, kann die Impfung bereits ab vier Wochen nach der Labordiagnose erfolgen.
Schwangeren ab dem zweiten Trimester sowie Stillenden wird ebenfalls von der STIKO eine Impfung empfohlen.
Bei den Impfaktionen wird für Erst-, Zweit und Auffrischungsimpfungen in der Regel ein mRNA-Impfstoff (Moderna oder BioNTech/Pfizer) verwendet. Eine Auswahl des Impfstoffes vor Ort ist nicht möglich. Welcher Impfstoff in welchem Fall genutzt wird entscheidet das ärztliche Personal vor Ort.
Erstimpfungen werden in den Impfstellen mit Priorität drangenommen, dafür wird eine extra Impfstraße (Fast Lane) eingerichtet. Bei den Impfaktionen in den Stadtteilen gibt es eine solche Fast Lane für Erstimpfungen nicht.
Impfungen sind grundsätzlich auch bei niedergelassenen Ärzten*Ärztinnen möglich. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) führt ein Online-Register mit Praxen, die Impfungen auch für "praxisfremde" Patient*innen anbieten.
Boosterimpfungen sind grundsätzlich für Personen ab 12 Jahren möglich. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen ab 12 Jahren eine Auffrischimpfungsimpfung. Die Boosterimpfungen soll nach drei Monaten erfolgen, auch bei Genesenen, die bereits eine Impfstoffdosis erhalten haben.
Bei den Impfangeboten der Stadt Essen werden auch vierte Impfungen gegen das Coronavirus angeboten. Dabei orientiert sich die Stadt Essen an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die vierte Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ist für Menschen ab 70 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen vorgesehen. Bei gesundheitlich gefährdeten Menschen soll der zweite Booster frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung erfolgen. Das Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll den zweiten Booster frühestens nach sechs Monaten erhalten. Für Menschen, die nach der ersten Auffrischimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht hätten, wird allerdings keine weitere Boosterimpfung empfohlen.
Empfehlung der STIKO zur zweiten Auffrischimpfung
Die STIKO empfiehlt eine zweite Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff nach abgeschlossener Grundimmunisierung und erfolgter erster Auffrischimpfung gesundheitlich besonders gefährdeten bzw. exponierten Personengruppen. So sollen gesundheitlich gefährdeten Personen, wie über 70-Jährige, Bewohner*innen und Betreute in Pflegeeinrichtungen sowie Immungeschwächte ab 5 Jahren, die zweite Auffrischimpfung drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung erhalten. Bei Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen - insbesondere bei direktem Kontakt mit Patient*innen und Bewohner*innen – soll der Abstand mindestens sechs Monate betragen. Personen, die nach der Boosterimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
Aktuelle Daten zeigen, dass der Schutz gegen Infektionen mit der Omikron-Variante nach der ersten Auffrischimpfung innerhalb weniger Monate abnimmt. Daher ist eine Verbesserung des Schutzes durch eine zweite Auffrischung insbesondere für Menschen ab 70 Jahren und für Personen mit Immunschwäche bedeutsam, da diese das höchste Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf nach einer Infektion haben. So sollen bei ihnen schwere Erkrankungen verhindert werden.
Die STIKO weist darauf hin, dass die Datenlage zur Effektivität und zur Sicherheit einer zweiten Auffrischimpfung noch limitiert ist. Es wird jedoch eine ähnlich gute Verträglichkeit wie bei der ersten Auffrischimpfung angenommen.