Über das Bildungs- und Teilhabepaket wird die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen am gemeinsamen Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen finanziell gefördert.
Über das Bildungs- und Teilhabepaket wird die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen am gemeinsamen Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen finanziell gefördert.
Die Kosten für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule, Kita oder Kindertagespflege können übernommen werden.
Nicht übernommen werden Kosten für das Frühstück oder Snacks.
Anspruchsberechtigt sind
sofern sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
Die Leistungen können über das entsprechende Formular beantragt werden. Die Schule, Kita oder Kindertagespflege muss im Formular mit Stempel und Unterschrift die Höhe der Kosten bestätigen.
Hinweis: Die Bewilligung der Leistung erfolgt pro Kita- / Schuljahr. Für das nächste Kita- oder Schuljahr ist erneut ein Nachweis einzureichen.
Die Bearbeitung erfolgt frühestens vier Wochen vor Beginn des Kita- oder Schuljahres (in der Regel also etwa im Juli).
Die Kosten werden direkt an die Schule oder die Kita ausgezahlt. Hierfür muss die Schule / Kita die Bankverbindung auf dem Formular angeben. Die Kosten werden halbjährlich erstattet.
Eltern, die Kosten bereits vorgestreckt haben, reichen einen Nachweis hierüber ein (Quittung / Kontoauszug).
Zuständig ist das Team Bildung und Teilhabe des JobCenters Essen. Die Antragsunterlagen können per Post, per E-Mail oder Fax an das Team Bildung und Teilhabe übermittelt werden.