Die Stadt Essen fördert die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und thermischen Solaranlagen mit Heizungsunterstützung auf dem Stadtgebiet.
Die Förderung unterstützt private, gemeinnützige und gewerbliche Antragsteller*innen mit Liegenschaften in der Stadt Essen. Ziel ist die stärkere Nutzung von Sonnenenergie zur Reduktion des CO2-Ausstoßes im Stadtgebiet. Für die Förderung 2023 stehen insgesamt 2.385.000 Euro zur Verfügung. Die folgenden Hinweise fassen die wichtigsten Aspekte der Solarförderung übersichtlich zusammen. Alle Details entnehmen Sie bitte der vollständigen Förderrichtlinie. Diese ist maßgeblich für alle Entscheidungen.
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich können natürliche und juristische Personen Anträge stellen. Das können Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und gewerbliche Unternehmen sein. Bei Unternehmen ist das EU-Beihilferecht zu beachten. Antragstellende können auch außerhalb Essen wohnen beziehungsweise ihren Sitz haben. Entscheidend ist, dass es um Solaranlagen in Essen geht.
Bei mehreren Eigentümer*innen kann der Hausverwalter mit Beschluss der Eigentümerversammlung den Antrag stellen oder bei beispielsweise Eheleuten eine Person mit Vollmacht der anderen Person. Alle Rechte und Pflichten aus der Förderrichtlinie müssen rechtsgültig eingegangen werden können. So auch die Pflicht, dass die Anlage mindestens zehn Jahre in Betrieb bleibt und dies bei einem Eigentümerwechsel auf Käufer*innen übertragen wird.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Erwerb und die Installation (keine Mietmodelle) inklusive der Inbetriebnahme neuer solarthermischer Anlagen mit dem gültigen Prüfzeichen „Solar Keymark“, Stecker-Solargeräte ab 300 Wp und PV-Anlagen mit einer Leistung von 1 kWp bis 40 kWp, die ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Maßnahmen dürfen bei der Antragstellung noch nicht begonnen sein. Das bedeutet, dass der Auftrag nicht erteilt sein darf und noch keine Anzahlung geleistet sein darf.
In Mehrfamilienhäusern ist je Wohneinheit ein Stecker-Solargerät förderfähig. Ebenso können auf Wohngebäuden je Wohneinheit separate Photovoltaik-Anlagen auf dem Hausdach gefördert werden (Konzept Einzelanlagen).
Wie hoch ist die Förderung?
Förderhöhe bei Photovoltaikanlagen: | |
1 bis 2 kWp | 500 Euro |
über 2 bis 5 kWp | 750 Euro |
über 5 bis 10 kWp | 1.000 Euro |
über 10 kWp bis 40 kWp | 100 Euro je angefangener kWp |
über 40 kWp | 4.000 Euro |
Förderhöhe Stecker-Solargeräte: | |
Ab 0,3 kWp (300 Wp), Wechselrichter maximal 600 VA | 200 Euro |
Förderhöhe bei Solarthermischen Anlagen: | |
Für Warmwasserbereitung und Heizung | 1.000 Euro pauschal |
Photovoltaikanlagen auf einem Gründach oder an einer Fassade werden mit zusätzlich 100 Euro pro kWp Leistung gefördert.
Für die Umsetzung eines Mieterstromkonzepts für Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten) soll für Betreiber*innen folgender Bonus gewährt werden:
Neubau | 100 Euro pro versorgbarer Wohneinheit |
Bestand | 400 Euro pro versorgbarer Wohneinheit |
Zusätzlich wird für Mieterstromkonzepte in kleinen Mehrfamilienhäusern (drei bis neun Wohneinheiten) ein Bonus von 100 Euro pro versorgbarer Wohneinheit gewährt.
Für PV-Anlagen über Dachbegrünung oder an der Fassade wird ein Bonus von 100 Euro je angefangene kWp gewährt.
Auf beziehungsweise an Mehrfamilienhäusern können auch mehrere Anlagen beantragt werden, die jeweils eine Wohneinheit versorgen (Stecker-Solargeräte oder Einzelanlagen).
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden vor allem bereits begonnene Maßnahmen. Dabei werden insbesondere Anzahlungen, die Auftragserteilung oder die technische Umsetzung schon als Maßnahmenbeginn gewertet.
Außerdem fördern wir mit dieser Richtlinie nicht:
- Gebrauchte Anlagen
- Selbsteinbauten (ausgenommen Stecker-Solargeräte)
- Freiflächenanlagen
- Gemietete Anlagen
Wie läuft die Antragstellung?
Sie können Sie Ihre Anträge im Serviceportal der Stadt Essen stellen. Den Link finden Sie oben und unter den nützlichen Links, solange die Antragstellung geöffnet ist. Nach dem Eingang Ihres Antrages erhalten Sie zeitversetzt eine automatische Eingangsbestätigung.
Was brauche ich für die Antragstellung?
Sie benötigen für den Antrag ein gültiges Angebot eines Fachunternehmens Ihrer Wahl. Bei Stecker-Solargeräten ist die Angebotserstellung unüblich. Daher akzeptieren wir in diesen Fällen, was dem am nächsten kommt wie zum Beispiel die Druckansicht Ihrer Bestellung vor dem Kaufprozess. Darauf muss zu erkennen sein, was Sie kaufen möchten, wo Sie das tun möchten und wie viel es kostet.
Wohnungseigentümergemeinschaften fügen den Beschluss für die Errichtung der entsprechenden Maßnahme bei. Unternehmen geben aus beihilferechtlichen Gründen noch eine De-minimis-Erklärung ab.
Was passiert nach der Antragstellung?
Mit der automatischen Eingangsbestätigung erhalten Sie nach der Antragstellung Zugangsdaten für unsere digitale Anwendung auf https://essen.de/solar-status. Bitte bewahren Sie diese gut auf. In der Anwendung können Sie Ihren Bearbeitungsstatus einsehen und bei Bedarf weitere Dokumente hochladen. Auch die Auszahlung beantragen Sie darüber. Für die Umsetzung und Abrechnung haben Sie ab Ihrer Bewilligung Sie zwölf Monate Zeit.