Coronavirus: Neue Regelungen für den Einzelhandel nach Urteil des Oberverwaltungsgerichts

22.03.2021

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit seinem heute (22.03.) bekannt gegebenen Beschluss vom 19. März die in der bisherigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW aufgeführten Regelungen zur Beschränkung des Einzelhandels vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat daraufhin umgehend eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen, die ab dem morgigen Dienstag (23.03.) gilt.

Die Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben bestehen, vor allem in solchen, die mit Terminvereinbarung (Click & Meet) und einer Personenbegrenzung von einer*m Kund*in*en je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche öffnen dürfen.

Für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte sind ab morgen ebenfalls vorherige Terminvereinbarungen für einen Besuch nötig und die maximale Kund*innenzahl ist auf eine Person pro 40 Quadratmeter begrenzt.

Alle Informationen zu den aktuellen Regelungen sind unter essen.de/coronavirus_regeln zu finden.

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