Neuer Erlass des Landes NRW zum Thema Impfen – Terminvereinbarungen für über 60-Jährige nur an drei Tagen möglich

01.04.2021

Es gibt einen neuen Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19 des Landes NRW.

Einer der wichtigsten Punkte ist eine Ankündigung für die geplante Terminvereinbarung der über 60-Jährigen mit dem Impfstoff AstraZeneca. Die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KVNO) organisierten Terminbuchungen sollen am Samstag, 3. April, starten und nur bis zum Ostermontag, 5. April, möglich sein. Es handelt sich also um ein zeitlich begrenztes Impfangebot, denn das Terminsystem der KVNO wird ab Dienstag, 6. April, für die Terminreservierung der 79-Jährigen benötigt.

Die Terminbuchung soll online über www.116117.de sowie telefonisch über die 116 117 01 möglich sein.

Da nun mehr Impfstoff des Herstellers AstraZeneca für das Impfangebot der über 60-Jährigen in Aussicht gestellt wurde, hat das Impfzentrum Essen der KVNO mitgeteilt, dass bereits ab Ostersonntag, 4. April, Termine für diese Personengruppe gebucht werden können. Zu Beginn werden im Durchschnitt 400 Termine im Essener Impfzentrum für dieses Impfangebot zur Verfügung stehen, bis Donnerstag, 8. April, kann das Angebot auf 800 Termine täglich ausgeweitet werden. Eine Priorisierung ist innerhalb der Personengruppe über 60 Jahre nicht vorgesehen.

Der Erlass des Landes NRW regelt außerdem, dass für neue Impftermine der Personen über 80 Jahre ab sofort zeitgleich auch Termine für Lebenspartner*innen, unabhängig vom Alter, gebucht werden können.

Für bereits vereinbarte Termine gilt weiterhin das Impfangebot im Impfzentrum Essen, dass eine Begleitperson im Alter zwischen 70 und 79 Jahren mitgeimpft werden kann, wenn diese mit dem Impfling in häuslicher Gemeinschaft lebt.

Weiterhin gibt der Erlass des Landes NRW vor, dass die Zweitimpfungen mit dem Impfstoff AstraZeneca, die ab der 15. Kalenderwoche terminiert sind, auszusetzen sind bis die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegt.

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