Mobile Luftreiniger für Schulen werden geliefert

01.12.2021

Die Stadt Essen bekommt in der nächsten Woche mobile Luftreinigungsgeräte für die Ausrüstung von Schulräumen geliefert.

Bund und Land hatten für die Beschaffung von mobilen Luftreinigern eine Fördermöglichkeit in Aussicht gestellt. Da die Kriterien dafür lange auf sich warten ließen, hat die Stadt Essen im Rahmen eines Vergabeverfahrens auch ohne vorherige Förderzusage 35 mobile Luftreinigungsgeräte beschafft. Fünf weitere wurden noch nachbestellt, da einige Räume so groß sind, dass mehrere Geräte zum Einsatz kommen müssen. Die ersten Luftreiniger werden in der kommenden Woche geliefert. Die Schulleitungen wurden informiert und der Einbau soll bis zu den Weihnachtsferien erfolgen.

Ein Förderantrag zur Deckung der Kosten wurde nun im Nachgang gestellt, die Anschaffungskosten belaufen sich auf rund 142.000 Euro.

Die Verwaltung hatte bereits im letzten Jahr alle Schulstandorte überprüft und Räume identifiziert, die nicht ausreichend gelüftet werden können und die für eine Nutzung von mobilen Luftreinigungsgeräte in Frage kommen. An acht Schulstandorten, darunter drei Grundschulen, sollen insgesamt 31 Klassenräume und 3 sonstige Räume mit mobilen Luftreinigern ausgestattet werden. Alle anderen Klassenräume in Essener Schulen sind nach Prüfung der Immobilienwirtschaft gut zu belüften und unterliegen demnach nicht der Empfehlung des Umweltbundesamtes für einen Einsatz von Luftreinigungsgeräte – und auch nicht den Kriterien der aktuellen Förderung.

Zum Hintergrund

Im Rahmen der Corona-Pandemie ist richtiges Lüften eine der wichtigsten Hygienevorkehrungen. Da nicht in allen Schulräumen ausreichend gelüftet werden kann, wurde in den letzten Monaten vermehrt über den Nutzen und die Nachteile des Einsatzes von mobilen Luftreinigungsgeräte diskutiert. Denn solche Geräte produzieren einen CO2-Ausstoß, müssen regelmäßig gewartet werden und je nach Gerätetyp entsteht auch eine zusätzliche Geräuschkulisse im Klassenraum. In Räumen, wo eine ausreichende Lüftung sichergestellt werden kann, ist eine Verwendung solcher Geräte nicht angezeigt.

Nach wie vor wird das intervallartige Belüften über weit geöffnete Fenster als rascher, einfach umsetzbarer und wirksamer Schutz für die sich in den Klassenräumen aufhaltenden Personen angesehen. Mobile Geräte werden nur für Räume der sogenannten Kategorie 2 empfohlen. Unter Räumen der Kategorie 2 fallen Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, also in denen z.B. keine raumlufttechnischen Anlagen installiert sind, die Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt vorhanden sind. Mobile Geräte beseitigen nicht die sich in einem Schulraum durch Atmung anreichernde Luftfeuchte, das Kohlendioxid und weitere chemische Gase aus Mobiliar und Bauprodukten. Daher muss auch bei Nutzung mobiler Luftreiniger regelmäßig gelüftet werden.

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