Neue Coronaschutzverordnung ab 28. Dezember – Kontaktbeschränkungen auch für Immunisierte

23.12.2021

Das Land NRW hat heute (23.12.) eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, die ab Dienstag, 28. Dezember gelten wird.

Mit der neuen Verordnung werden die Kontaktbeschränkungen auch für Immunisierte ausgeweitet und (überregionale) Großveranstaltungen können ab diesem Zeitpunkt nur ohne Zuschauer*innen stattfinden. Das Land will damit das Infektionsgeschehen bremsen und die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen.

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Ab dem 28. Dezember wird es auch Kontaktbeschränkungen für immunisierte Personen geben. Private Zusammenkünfte im Innen- und Außenbereich von Geimpften und Genesenen sind nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt, allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen. Ohne eine Personenbegrenzung darf der eigene Hausstand mit höchstens zwei Personen aus einem weiteren Hausstand zusammentreffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine nicht immunisierte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Überregionale Großveranstaltungen dürfen ab dem 28. Dezember nur noch ohne Zuschauer*innen stattfinden. Bei anderen Veranstaltungen gelten neben der 2G-Regelung Kapazitätsgrenzen und eine Höchstzahl von 750 Zuschauer*innen.

Auch im Freizeitbereich gibt es weitere Einschränkungen und die 2G-plus-Regel wird beispielsweise auf die Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten ausgeweitet – dann müssen auch immunisierte Personen einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis mit sich führen, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf.

Die neue Coronaschutzverordnung ist gültig bis zum 12. Januar 2022.

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