Neue Coronaschutzverordnung gültig ab 30.12.2021

30.12.2021

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die aktuell geltende Coronaschutzverordnung nochmals aktualisiert. Seit heute ist der Betrieb von Swingerclubs sowie vergleichbare Angebote insbesondere von Bordellen und Prostitutionsstätten untersagt.

Bis einschließlich zum 31. Januar 2022 sind sogenannte Publikumsmessen untersagt, wenn sie im Normalfall auf einen gleichzeitigen Besuch von mehr als 750 Personen ausgerichtet wären. Gewerbliche Messen und Ausstellungen dürfen ausschließlich von immunisierten Personen besucht werden. Hier gilt die 2G-Regelung. Fachmessen sowie Kongresse und ähnliche berufliche Veranstaltungen, an denen ausschließlich Angehörige von Firmen und Unternehmen teilnehmen, können mit der 3G-Regelung stattfinden.

Auch die Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte sowie immunisierte Personen wurden in der aktuellen Coronaschutzverordnung nochmal präzisiert.

Alle Informationen finden Interessierte unter: essen.de/coronavirus_faq_regeln

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