Bund und Länder verständigen sich auf neue Coronaschutzmaßnahmen

07.01.2022

Heute (07.01.) haben Bund und Länder gemeinsam über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen, die dabei beschlossen wurden, müssen die Länder nun mit ihren Verordnungen umsetzen.

Die Gastronomie soll auch weiterhin nur für Geimpfte und Genesene zugänglich sein, die dann jedoch zusätzlich einen tagesaktuellen Test oder Nachweis einer Auffrischungsimpfung benötigen. Geboosterte Personen sind von der Testpflicht ausgenommen. Darüber hinaus wird Bürger*innen das Tragen von FFP2-Masken im Einzelhandel und im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr dringend empfohlen. Der Bundeskanzler und die Ministerpräsident*innen appellieren zudem, Kontakte zu reduzieren und verstärkt die Möglichkeit des Homeoffice zu nutzen.

Der Beschluss von Bund und Ländern sieht vor, dass die Quarantäne bei der Omikron-Variante zehn Tage, statt wie bisher 14 Tage, dauern soll. Kontaktpersonen oder Infizierte, die der sogenannten kritischen Infrastruktur angehören, sollen die Quarantäne darüber hinaus nach sieben Tagen durch einen negativen PCR- oder Schnelltest verkürzen können.

Ausnahmen sind für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorgesehen: Sind sie 48 Stunden symptomfrei, sollen sie die Quarantäne nach sieben Tagen mit einem negativen PCR-Test beenden können. Zudem sollen sich Schüler*innen sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung bereits nach fünf Tagen durch einen negativen PCR- oder Antigenschnelltest aus der Quarantäne freitesten können. Ausnahmen von der Quarantäne sollen bei bestehendem hohen Schutzniveau, beispielsweise täglichen Testungen oder Maskenpflicht, möglich sein.

Für geboosterte Kontaktpersonen von Omikron-Infizierten entfällt die Quarantäne künftig.

Die Länder werden die heute beschlossenen Regelungen nun in die jeweiligen Coronaschutzverordnungen einfließen lassen. Ab wann die Regelungen in NRW und damit auch in Essen gelten wird ebenfalls in Kürze in einer neuen Coronaschutzverordnung bestimmt.

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