Coronaschutzverordnung: Wieder mehr Zuschauer*innen bei (Sport-)Veranstaltungen erlaubt

03.02.2022

Ab heute gelten in Nordrhein-Westfalen angepasste Regelungen für überregionale Großveranstaltungen, weshalb die Landesregierung die Coronaschutzverordnung aktualisiert hat. Bei überregionalen Großveranstaltungen kann die Zahl der Zuschauer*innen über die bisher zulässigen 750 Personen hinaus gehen. Dann gilt jedoch grundsätzlich die 2G-plus-Regel und die Pflicht, mindestens eine medizinische Maske zu tragen.

Veranstaltungen in Innenräumen können unter diesen Voraussetzungen mit einer maximalen Auslastung von 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität stattfinden. Dabei sind jedoch höchstens insgesamt 4.000 Zuschauende erlaubt. Veranstaltungen im Freien dürfen zu maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität ausgelastet sein. Jedoch sind nicht mehr als insgesamt 10.000 Zuschauer*innen gestattet. Das betrifft unter anderem auch Sportveranstaltungen, wie beispielsweise das Heimspiel des Regionalligisten Rot-Weiss Essen am kommenden Sonntag, 6. Februar.

Weitere Informationen zu den derzeit gültigen Regelungen finden Interessierte auf www.essen.de/coronavirus_regeln. Zudem hat das Ordnungsamt auf essen.de/coronavirus_faq_regeln Antworten auf zahlreiche Fragen zu den aktuellen Regelungen zusammengestellt.

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