3G-Regel in städtischen Kultureinrichtungen

03.03.2022

Das Land Nordrhein-Westfalen hat gestern (02.03.) eine neue Coronaschuzverordnung veröffentlicht, in der die von Bund und Länder beschlossenen Öffnungsschritte umgesetzt werden. Auch für die städtischen Kultureinrichtungen bedeutet dies Lockerungen.

Haus der Essener Geschichte / Stadtarchiv

Im Haus der Essener Geschichte / Stadtarchiv gilt ab Dienstag, 8. März, die 3G-Regel, das heißt Zutritt erhalten vollständig geimpfte, genesene und tagesaktuell negativ getestete Personen. Dies gilt sowohl für Nutzer*innen des Lesesaals, für Besucher*innen der Dauerausstellung und der Wechselausstellung als auch für Teilnehmer*innen an Führungen und Veranstaltungen.

Beim Betreten des Hauses ist an der Info-Loge ein entsprechender 3G-Nachweis zusammen mit einem amtlichen Ausweispapier vorzulegen. Dabei handelt es sich um einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen tagesaktuellen negativen Testnachweis (Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden, PCR-Test höchstens 48 Stunden alt). Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre müssen keinen 3G-Nachweis vorlegen.

Die Zahl der Arbeitsplätze im Lesesaal ist weiterhin begrenzt. Für einen Archivbesuch sowie für die Nutzung der Fachbibliothek vor Ort sind daher schriftliche Voranmeldungen per E-Mail an hdeg@essen.de spätestens zwei Werktage vor dem geplanten Besuch mit Angaben zum Thema und zum ungefähren Zeitraum des geplanten Besuchs erforderlich. Terminlich dringende Anliegen werden vorrangig berücksichtigt. Die Ausstellungen können ohne Voranmeldung besucht werden. Das Tragen einer medizinischen Maske ist beim Besuch des Hauses weiterhin erforderlich. Am Sitzplatz im Lesesaal kann die Maske abgelegt werden.

Weiterhin möglich ist auch die kontaktlose Ausleihe bzw. Rückgabe von Medien der Fachbibliothek Stadt & Region an der Info-Loge im Foyer des Hauses der Essener Geschichte. Hierzu ist es notwendig, die gewünschten Titel mindestens einen Werktag vor Abholung per E-Mail unter Bibliothekaufsicht@hdeg.essen.de zu bestellen, damit die Medien bereitgelegt und verbucht werden können. Erforderliche Angaben sind Titel und Mediennummer des auszuleihenden Buches sowie die Leseausweisnummer. Alle Titel und Mediennummern der Fachbibliothek sind im Online-Katalog der Stadtbibliothek Essen unter https://katalog.stadtbibliothek.essen.de/opax/de/qsim.html.S recherchierbar.

Alte Synagoge Essen

Beim Besuch der Alten Synagoge Essen gilt ab morgen (04.03.) die 3G-Regel. Der Zutritt ist dann für geimpfte, genesene oder tagesaktuell negativ getestete Personen möglich – ein Nachweis ist beim Betreten des Hauses in Verbindung mit einem amtlichen Ausweispapier vorzuzeigen. Es gilt weiterhin die Pflicht eine medizinische Maske zu tragen. Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre müssen keinen 3G-Nachweis vorlegen.

Auch bei der angekündigten öffentlichen Führung durch die Alte Synagoge Essen am Sonntag, 6. März, um 15 Uhr, gilt dann die 3G-Regelung und nicht wie zunächst angekündigt 2G.

Zur Pressemeldung vom Montag, 28. Februar: Öffentliche Führung durch die Alte Synagoge

Zentralbibliothek Essen und Stadtteilbibliotheken

Sowohl die Zentralbibliothek Essen als auch die Stadtteilbibliotheken sind wieder für geimpfte, genesene und getestete Personen zugänglich, es gilt die 3G-Regel. Die Nachweise werden beim Zutritt kontrolliert. Auch hier müssen Kinder und Jugendliche einschließlich 17 Jahre keinen 3G-Nachweis vorlegen.

An allen Standorten gelten die Hygiene- und Abstandsregeln der aktuellen Coronaschutzverordnung sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Weitere Informationen erhalten Interessierte auf www.stadtbibliothek-essen.de

Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen

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