Maskenpflicht in städtischen Gebäuden wird aufgehoben
12.05.2022
Aufgrund der aktuellen Infektionslage in NRW besteht ab kommenden Montag, 16. Mai, keine Maskenpflicht mehr in städtischen Gebäuden. Die Verwaltung spricht lediglich eine Empfehlung zum Tragen einer Maske aus.
Für einige Bereiche der städtischen Verwaltungsgebäude wird es weiterhin Personenbegrenzungen geben.
Auch in den Wahllokalen am kommenden Sonntag, 15. Mai, wird es nur eine Empfehlung zum Tragen einer Maske zum Schutz vor Corona geben.
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