Hilfen für Menschen aus der Ukraine: Unterbringung

Stand: 03.07.2023

Private Unterbringung

Viele Essener*innen bieten Menschen aus der Ukraine eine kostenlose Unterkunft an oder sie kommen bei Verwandten, Freunden*Freundinnen und Bekannten unter. Private Personen dürfen Flüchtlinge aufnehmen, denn eine Einreise aus der Ukraine ist aktuell visumsfrei möglich und der Wohnsitz darf aktuell frei gewählt werden. Eine solche Aufnahme muss der Stadt nicht gemeldet werden, bei der Anmeldung des Wohnsitzes ist dann die Adresse der*des Gastgeberin*Gastgebers anzugeben. Minderjährige dürfen ohne die Erziehungsberechtigten nicht privat untergebracht werden: In solchen Fällen muss unverzüglich das Jugendamt benachrichtigt werden. Eine finanzielle Unterstützung/Entschädigung durch die Stadt Essen für die Unterbringung bei Privatpersonen ist nicht vorgesehen.

Städtische Unterbringungsangebote

Darüber hinaus stellt die Stadt Essen Unterbringungsmöglichkeiten in ihren Unterkünften zur Verfügung, derzeit an 12 Standorten. Die Stadt Essen hat dafür eine Taskforce "Unterkünfte" eingerichtet und Kapazitäten werden der Lage angepasst.

Wohnungsvermittlung für Ukrainer*innen

Ziel der Verwaltung ist es, Menschen, die einige Zeit in Essen bleiben wollen, in Wohnraum zu vermitteln. Die Koordinierungsstelle "Wohnungen für Flüchtlinge" bündelt einige Dienstleistungen, die sonst von verschiedenen Abteilungen und Fachbereichen der Stadt durchgeführt werden, sowohl für die Geflüchteten selbst, als auch für Essener*innen, die eine Wohnung anbieten wollen.

Wohnungssuche und Kostenübernahme
Um eine Wohnung in Essen anmieten zu können, müssen ukrainische Geflüchtete zunächst ihre Aufenthaltserlaubnis (bzw. Fiktionsbescheinigung) bei der zentralen Koordinierungsstelle für melde- und ausländerrechtliche Angelegenheiten erhalten.
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Die Koordinierungsstelle "Wohnungen für Flüchtlinge" unterstützt dann bei der Wohnungssuche und vermittelt im Rahmen eines Matching-Verfahrens passenden Wohnraum. Dafür erfolgt die Kontaktaufnahme am besten per E-Mail an wohnraum-fuer-fluechtlinge@essen.de.

Liegt bereits ein Wohnungsangebot für eine Erstanmietung vor, brauchen Geflüchtete vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages eine Zusicherung für die Mietkostenübernahme durch das Amt für Soziales und Wohnen. Die Koordinierungsstelle "Wohnungen für Flüchtlinge" stellt diese auf Antrag aus. Dafür ist nicht zwingend eine Vorsprache erforderlich. Die Unterlagen können per Post oder per E-Mail an wohnraum-fuer-fluechtlinge@essen.de eingesendet werden: Notwendig ist der Nachweis über die Aufenthaltserlaubnis (Fiktionsbescheinigung) sowie eine ausgefüllte Bescheinigung für Vermieter*innen (siehe unten). Die Zusicherung für die Mietkostenübernahme wird dann per Post versendet und der Mietvertrag kann unterzeichnet werden.

Sollte für die Wohnung, die angemietet werden soll, ein Wohnberechtigungsschein (WBS) notwendig sein, so muss dieser bei der Fachabteilung Service und Wohnungsangelegenheiten des Einwohneramtes im Gildehof beantragt werden. Die Antragsunterlagen können postalisch übersandt werden. Für eine persönliche Vorsprache ist ein Termin erforderlich, der kurzfristig vergeben werden kann: telefonische Terminvereinbarung unter 0201 88-33111. Sollten die Antragssteller*innen nur Ukrainisch oder Russisch sprechen, wird empfohlen einen*eine Dolmetscher*in mitzubringen; in englischer Sprache kann der Termin auch ohne Dolmetscher*in erfolgen. Neben der Fiktionsbescheinigung muss die Zusicherung für die Mietkostenübernahme vorgelegt werden.

Mit einem unterzeichneten Mietvertrag erfolgt im Anschluss die Beratung durch die Koordinierungsstelle "Wohnungen für Flüchtlinge" zur weiteren finanziellen Unterstützung beim Bezug der ersten eigenen Wohnung: Dabei geht es unter anderem um eine Erstausstattung für Möbel, eine mögliche Kautionsübernahme oder notwendige Renovierungskosten. Dafür muss telefonisch oder per E-Mail ein Termin bei der Koordinierungsstelle vereinbart werden. Eine Vorsprache ist ohne vorherige Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten möglich.

Ist keine weitere finanzielle Unterstützung notwendig, reicht es aus, eine Kopie des unterzeichneten Mietvertrags mit einem entsprechenden Hinweis per Post oder per E-Mail an die Koordinierungsstelle zu senden. Dieser wird dann an an den zuständigen Leistungsträger (Amt für Soziales und Wohnen oder JobCenter) für die Mietkostenzahlungen weitergeleitet.

Wohnungsangebote
In einem Matching-Verfahren werden der Bedarf und die eingegangenen Angebote geprüft und zusammengeführt. Deshalb werden nur vollständig zur Verfügung stehende Wohnungen berücksichtigt. Einzelne Räume in Privatwohnungen werden ausdrücklich nicht vermittelt. Der zuständige Leistungsträger zahlt die Kosten der Unterkunft bis zu den sogenannten Mietobergrenzen.

Haben Bürger*innen ein allgemeines Mietangebot für Geflüchtete, können sie sich damit an die E-Mail-Adresse wohnraum-fuer-fluechtlinge@essen.de wenden. Wenn Sie sich bereits an die allgemeine E-Mail-Adresse ukrainehilfe@essen.de gewendet haben, müssen Sie nichts weiter tun: Ihre E-Mail mit dem Wohnungsangebot wurde an die Koordinierungsstelle weitergeleitet. Eingehende E-Mails können leider nicht unverzüglich beantwortet werden, jedes Angebot wird allerdings gesichtet und im Anschluss überprüft.

Sollten Bürger*innen bereits potenzielle Mieter*innen unter den ukrainischen Geflüchteten gefunden haben, sollten sie für diese bereits die notwendige Bescheinigung für Vermieter*innen ausfüllen, die von der Koordinierungsstelle benötigt wird. Ein Mietvertrag ist in der Regel nicht ausreichend, da darin viele Daten nicht enthalten sind, die die Koordinierungsstelle zwingend benötigt.

Hier zu den aktuellen Mietobergrenzen und dem Download der Bescheinigung für Vermieter*innen.

Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten
Die Koordinierungsstelle "Wohnungen für Flüchtlinge" ist Teil des Amtes für Soziales und Wohnen an der Steubenstraße 53.

Für persönliche Vorsprachen von ukrainischen Geflüchteten sind bei der Koordinierungsstelle "Wohnungen für Flüchtlinge" bereits Dolmetscher*innen vor Ort.

Eine Vorsprache ist montags bis freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr möglich. Zudem ist die Koordinierungsstelle "Wohnungen für Flüchtlinge" unter der Telefonnummer 0201 88-55555 und per E-Mail unter wohnraum-fuer-fluechtlinge@essen.de erreichbar.

Eine Terminvereinbarung zur Vorsprache ist nicht notwendig.

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Hotline für Hilfesuchende

Hilfesuchende können sich montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr telefonisch an die Hotline 0201 88-35555 wenden.

Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie für Schwangere in Not

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