Hilfen für Menschen aus der Ukraine: Gesundheit

Stand: 16.08.2023

Krankenhilfe

Solange Flüchtlinge keiner sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen, besteht in der Regel kein Krankenversicherungsschutz. Geflüchtete Menschen können in der Servicestelle Flüchtlinge, Steubenstraße 53, Behandlungsscheine für eine ärztliche Versorgung im Rahmen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, wenn ein dringender medizinischer Behandlungsbedarf besteht. Darüber hinaus werden im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Entbindung alle erforderlichen Hilfen übernommen.

Erhalten ukrainische Geflüchtete Leistungen nach dem SGB II, werden sie nach dem Wechsel in die Zuständigkeit des JobCenters Essen gesetzlich krankenversichert.

Ausländische Studierende sind gesetzlich verpflichtet, in Deutschland eine Krankenversicherung für Studierende abzuschließen. Bachelor- oder Master-Studierende unter 30 Jahren können in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten und die gleichen Leistungen wie andere gesetzlich Krankenversicherte in Anspruch nehmen. Um eine Krankenversicherung abzuschließen, müssen sich die Studierenden an eine der Krankenkassen in Deutschland wenden, wo sie weitere Informationen über das Verfahren und die Preise erhalten. Internationale Studierende über 30 Jahre, die keinen Anspruch auf eine staatliche Krankenversicherung haben, müssen eine private Krankenversicherung abschließen.

Weitere Informationen für Studierende

Über das Portal "Arzt-Auskunft" können Interessierte gezielt Mediziner*innen in Essen und Umgebung suchen, die Ukrainisch oder Russisch sprechen. Dazu müssen sie bei "Sprachkenntnisse" den entsprechenden Filter setzen.

Impfungen und Corona

Auch alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen werden übernommen: zum Impfkalender der STIKO, auch in Ukrainisch und Russisch. Ansprechpartner*innen des Gesundheitsamtes sind in den Einrichtungen unterwegs. Sie überprüfen unter anderem den Impfstatus und beraten zu möglichen fehlenden Schutzimpfungen. Kinder sind häufig nicht gegen Masern geimpft und in der Ukraine treten Fälle von Tuberkulose auf.

Corona-Schutzimpfung

Links zu Informationsangeboten zur Coronaschutzimpfung in ukrainischer und russischer Sprache stehen hier auf der Website der Stadt Essen zur Verfügung. Interessierte finden weiterführende Links zu Corona-Informationen auf Ukrainisch und Russisch hier.

Schwangerschaftsberatung

Die AWO bietet eine kostenlose Beratung für Schwangere und junge Familien an, rund um alle Themen zu Schwangerschaft, Geburt, Schwangerschaftskonflikt, Verhütung und soziale Hilfen. Zur Beratung können auch Dolmetscher*innen organisiert werden. Zum Flyer (auch Ukrainisch und Russisch) (pdf, 650 kB) ReadSpeaker

Kontakt:
AWO Beratungszentrum Lore-Agnes-Haus
Telefonnummer: 0201 3105-3
E-Mail: loreagneshaus@awo-niederrhein.de

Zudem bietet die Bundesstiftung Mutter und Kind Hilfestellung für Schwangere an: zum Informationsangebot (auch Ukrainisch und Russisch).

Anerkennung einer Schwerbehinderung

Mit dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis erfüllen Flüchtlinge aus der Ukraine die Voraussetzungen zur Anerkennung einer Schwerbehinderung. Demnach kann ein Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht durchgeführt werden. Wird ein Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht bereits vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gestellt, ist diese nachzureichen.

Anträge können gestellt werden beim Amt für Soziales und Wohnen, Schwerbehindertenangelegenheiten, Klinkestr. 29-31, 45136 Essen.

Frühestmögliche Feststellungszeitpunkt ist der 24.02.2022 oder, wenn die Einreise nach Deutschland erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ist, der Zeitpunkt der Einreise. Es reicht aus, wenn die Teilhabebeeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate besteht oder andauern wird. Der Schwerbehindertenausweis wird bis zum Ablauf des Monats befristet, indem die Befristung der Aufenthaltserlaubnis endet. Liegt kein Aufenthaltstitel vor, zunächst für ein Jahr.

Eine Übernahme von Feststellungen nach ukrainischem Recht ist nicht möglich.

Hilfe bei psychischen Beschwerden, auch für Kinder und Jugendliche

Das LVR-Klinikum Essen hat seine ambulanten Hilfsangebote in einem Flyer ins Ukrainische und Russische übersetzen lassen, um auch die Geflüchteten aus der Ukraine über ihre Angebote zu informieren. Bei Bedarf können professionelle Dolmetscher*innen hinzugezogen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass in den Ambulanzen keine langfristigen ambulanten Therapien möglich sind. Es werden Ersttermine zur Stabilisierung mit anschließenden Terminen zur Diagnostik angeboten, um dann Hilfebedarfe zu benennen und zu empfehlen. Gerade nach einem Trauma, wie es bei vielen Geflüchteten auftreten kann, ist eine "Erste Hilfe" oft wichtig, besonders im Akutbereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Flyer LVR Ambulanzen in Deutsch (pdf, 27 kB) ReadSpeaker

Flyer LVR Ambulanzen in Ukrainisch (pdf, 60 kB) ReadSpeaker

Flyer LVR Ambulanzen in Russisch (pdf, 59 kB) ReadSpeaker

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Hotline für Hilfesuchende

Hilfesuchende können sich montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr telefonisch an die Hotline 0201 88-35555 wenden.

Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie für Schwangere in Not

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