Solange Flüchtlinge keiner sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen, besteht in der Regel kein Krankenversicherungsschutz. Geflüchtete Menschen können in der Servicestelle Flüchtlinge, Steubenstraße 53, Behandlungsscheine für eine ärztliche Versorgung im Rahmen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, wenn ein dringender medizinischer Behandlungsbedarf besteht. Darüber hinaus werden im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Entbindung alle erforderlichen Hilfen übernommen.
Bei Erhalt von Leistungen nach dem SGB II nach dem Wechsel in die Zuständigkeit des JobCenters Essen werden ukrainische Geflüchtete gesetzlich krankenversichert.
Über das Portal "Arzt-Auskunft" können gezielt Mediziner*innen in Essen und Umgebung gesucht werden, die ukrainisch oder russisch sprechen. Dazu muss der entsprechende Filter bei "Sprachkenntnisse" gesetzt werden.