Essen macht Schule: Schulentwicklungsplanung für Essen

Stand: 09.10.2023

Instrument zur Gestaltung der Schullandschaft

Die Schulentwicklungsplanung ist das zentrale Instrument der Stadt Essen als Schulträgerin, um die kommunale Bildungslandschaft zu gestalten. Eine vorausschauende Schulentwicklungsplanung soll frühzeitig auf notwendig werdende Investitionen hinweisen und erforderliche organisatorische Maßnahmen rechtzeitig in die Umsetzung bringen und begleiten. Ziel ist, dass zu jeder Zeit die jeweils erforderlichen Schulgebäude und Sachmittel zur Verfügung stehen sowie alle weiteren Rahmenbedingungen bestmöglich erfüllt sind, die für ein leistungsfähiges Schulsystem erforderlich sind. Außerdem sollen alle Schüler*innen möglichst zu jedem Zeitpunkt optimale Lernbedingungen und ein ihren Bedürfnissen entsprechendes Bildungsangebot vorfinden.

Planung durch Hochrechnung

Um dies zu erreichen, fokussiert sich die Schulentwicklungsplanung auf die Quantitäten und die Qualitäten: Wie viele Kinder werden Schulplätze benötigen? Und Schulen welcher Schulform werden für sie die richtigen und gewünschten sein? Um die Bereitstellung von Schulraum mittel- und langfristig planen zu können, werden auf Grundlage statistischer Daten und Hochrechnungen die Bedarfe an Schulplätzen pro Schulform in den Stadtbezirken bemessen. Zudem muss häufig auch kurzfristig auf unerwartete Entwicklungen und Vorkommnisse mit entsprechenden Maßnahmen reagiert werden.

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bis 2030

Im Schuljahr 2021/22 hat die Stadt Essen ihre Schulentwicklungsplanung für alle Schulformen in Essen fortgeschrieben. Sie ist in drei Bänden erschienen. Jeder Band liefert zahlreiche Informationen zu den Grundlagen der Planung, zur Entwicklung des Bildungsangebots, zur Zusammensetzung der jeweiligen Schülerschaft, zu Pendlerbewegungen und räumlichen Auslastungen. Zu jedem Schulstandort werden Handlungsbedarfe und Empfehlungen formuliert. Zu Band 1 und 2 gibt es einen Anlageband, in dem alle Schulen der jeweiligen Schulform detailliert vorgestellt werden.

Umsetzung

Der Rat der Stadt hat am 15. Februar 2023 das auf Grundlage der Bände 1 und 2 des Schulentwicklungsplans erarbeitete Umsetzungskonzept beschlossen. Es sieht für eine bauliche Umsetzung der Bedarfe der Schulentwicklungsplanung die Realisierung folgender Voraussetzungen vor:

  • Deckung der Personalbedarfe
  • Einführung eines 5-Säulen-Modells zur Erhöhung der Kapazitäten im Hochbau
  • Finanzierung und Mittelbereitstellung
  • Verfügbarkeit von Baugrundstücken
  • Standortabhängige Reduzierung der Anforderungen/Raumbedarfe der Schulbauleitlinie
  • Neuausrichtung der Priorisierung aller städtischer Hochbaumaßnahmen gemäß Gesamtmaßnahmenliste der Immobilienwirtschaft
  • Optimierung städtischer Verwaltungsverfahren (Dienstanweisungen zum Vergaberecht, Gremienbeteiligung)

Hier mehr über das Umsetzungskonzept erfahren (Vorgang 2012/2022/7 im RatsInformationsSystem)

Die Verwaltung hat Ende 2022 dazu aufgerufen, freie Raumkapazitäten in den eigenen Reihen und denen der Tochter- und Partnerbetriebe mitzuteilen, die für eine Schulnutzung in Frage kommen. Alle Meldungen wurden katalogisiert und mit der Schulaufsicht auf ihre Umsetzbarkeit vorgeprüft. In einem nächsten Schritt werden die in Frage kommenden externen Räume begangen und abschließend bewertet. Die Vorbereitungen und die einzelnen Terminierungen mit möglichen Nutzerinnen*Nutzern befinden sich fortlaufend in der Abstimmung. Darüber hinaus werden erste Gespräche mit möglichen Investorinnen*Investoren geführt, die freie Gebäude oder Räume für eine Schulnutzung anbieten. An die erfolgten Maßnahmen des sogenannten 5-Säulen-Modells anknüpfend erfolgt die Priorisierung beziehungsweise Beauftragung der einzelnen Maßnahmen mit entsprechenden Zeit- und Kostenplanungen.

Aktueller Sachstand zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung (21.06.2023)

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