Winterdienstdatenbank

Essener Straße wählen

Bitte beachten Sie:

Der Rat der Stadt hat am 26. November 2014 über eine Änderung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung und des Winterdienstverzeichnisses entschieden. Dadurch können sich Änderungen für Ihre Straße zum 1. Januar 2015 ergeben.

Hinweis zu Streuklassen bei der Stadt Essen

Streuplan A

Hierzu gehören alle Hauptverkehrsstraßen, Durchfahrtsstraßen, Bus- und Straßenbahnlinien. Sie werden im Rahmen einer 24-Stunden-Bereitschaft geräumt und gestreut, da sie für den Verkehr besonders wichtig sind.

Streuplan B

Der Streuplan B enthält die wichtigen Nebenstrecken. An diesen Stellen räumt und streut die EBE täglich von 6 bis 22 Uhr.

Straße Zuständigkeit Gültigkeit
1081 Einträge gefunden : 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37
Grüne Matte Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Grunsbeckhof Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Gustav-Heinemann-Brücke Stadt Essen: A
Gutenbergstraße Stadt Essen: A
Hachestraße Stadt Essen: A
Hackenberghang Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Haedenkampstraße Stadt Essen: A
Hafenstr. Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Stichstr. zu Nr. 121 und Stichstr. zum Stadion
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Hafenstraße Stadt Essen: A
Hafkesdell Stadt Essen: A
Hagen, II. Stadt Essen: A
Hagen, III. Stadt Essen: A
Halbachstr. Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Haldenstraße Stadt Essen: A vom 01.01.2013
Bemerkung / Teilstück: Bullmannaue bis Arendahls Wiese
Haldenstraße Stadt Essen: A vom 01.01.2012
bis 31.12.2012
Hallostraße Stadt Essen: A
Hamburger Straße Stadt Essen: B
Hammer Mark Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: 70m hinter Nr. 19 - Ende
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Hammer Straße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Heidhauser Straße - Hs. Nr. 21
Hanns-Joachim-Maßner -Weg Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Hansastraße Stadt Essen: B
Hans-Böckler-Straße Stadt Essen: A vom 01.01.2012
bis 31.12.2012
Hans-Böckler-Straße Stadt Essen: A vom 01.01.2013
Bemerkung / Teilstück: ohne Stichstraße zu Nr. 70 bis 80 und deren Zu- und Abfahrten von der Hans-Böckler-Straße (B 224)
Hansemannstraße Stadt Essen: B
Hans-Fehr-Allee Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Hans-Toussaint-Platz Stadt Essen: A
Haraldstr. Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Nr. 3 - Ende
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Harnscheidts Höfe Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Hartmannplatz Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Hasebrinks Garten Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
© 2025 Stadt Essen