Winterdienstdatenbank

Essener Straße wählen

Bitte beachten Sie:

Der Rat der Stadt hat am 26. November 2014 über eine Änderung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung und des Winterdienstverzeichnisses entschieden. Dadurch können sich Änderungen für Ihre Straße zum 1. Januar 2015 ergeben.

Hinweis zu Streuklassen bei der Stadt Essen

Streuplan A

Hierzu gehören alle Hauptverkehrsstraßen, Durchfahrtsstraßen, Bus- und Straßenbahnlinien. Sie werden im Rahmen einer 24-Stunden-Bereitschaft geräumt und gestreut, da sie für den Verkehr besonders wichtig sind.

Streuplan B

Der Streuplan B enthält die wichtigen Nebenstrecken. An diesen Stellen räumt und streut die EBE täglich von 6 bis 22 Uhr.

Straße Zuständigkeit Gültigkeit
1081 Einträge gefunden : 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37
Huffmannstr. Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: hinter Nr. 108a - Hardenbergufer
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Huffmannstraße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Propsteistraße - Pastorsacker
Hügel Privatstraße vom 01.01.2014
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Hügelweg Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Kirchmannshof - Nr. 11
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Hülsmannstraße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Weidkamp - Marktstraße
Humannstraße Stadt Essen: A
Humboldtstraße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Wienenbuschstraße - Fulerumer Straße/Höhe Ehrenfriedhof, ohne Stichstraßen
Hundackerweg Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Hundebrinkstraße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: ohne Stichstraßen
Hunsrückstr. Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: hinter Nr. 14/27 - Brucker Holt
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Huttropstraße Stadt Essen: A
Huyssenallee Stadt Essen: A
I. Schnieringstr. Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Anfang - Nr. 28
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Icktener Straße Stadt Essen: B
Bemerkung / Teilstück: Mendener Straße - Karl-Juch-Straße, ohne Stichstraße zw. Nr. 72 und 74, zu Nr. 75 - 77, zu Nr. 47 - 53
II. Schichtstr. Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Altenessener Str. - einschl. Grundstück Nr. 5
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Iländerweg Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: 131- Ende
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Ilse-Menz-Weg Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Im Fatloh Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: hinter Nr. 37 - Im Wulve
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Im Haferfeld Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: ca. 40m vor Rodenseelstr. bis westl. Grenze Nr. 54
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Im Hattigsfeld Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Im Heimberge Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: ohne Stichstr zu Nr. 8-34
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Im Helf Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Im Hesselbruch Stadt Essen: A
Im Hinninghofen Stadt Essen: B
Bemerkung / Teilstück: Brederscheid - Graf-Zeppelin-Straße
Im Looscheid Stadt Essen: B
Im Löwental Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Nr. 42 - Nr. 80
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Im Mühlenbruch Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Hallostraße - Arendahls Wiese
Im Oberfeld Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Im Siepken Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Brökelwende - Sonnenscheinsweg
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Im Stollen Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
© 2024 Stadt Essen