Winterdienstdatenbank

Essener Straße wählen

Bitte beachten Sie:

Der Rat der Stadt hat am 26. November 2014 über eine Änderung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung und des Winterdienstverzeichnisses entschieden. Dadurch können sich Änderungen für Ihre Straße zum 1. Januar 2015 ergeben.

Hinweis zu Streuklassen bei der Stadt Essen

Streuplan A

Hierzu gehören alle Hauptverkehrsstraßen, Durchfahrtsstraßen, Bus- und Straßenbahnlinien. Sie werden im Rahmen einer 24-Stunden-Bereitschaft geräumt und gestreut, da sie für den Verkehr besonders wichtig sind.

Streuplan B

Der Streuplan B enthält die wichtigen Nebenstrecken. An diesen Stellen räumt und streut die EBE täglich von 6 bis 22 Uhr.

Straße Zuständigkeit Gültigkeit
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Hatzper Straße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Stadtgrenze - Spielkampsweg
Haumannplatz Stadt Essen: A
Hauptstraße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Graf-Zeppelin-Straße - Schulstraße
Hauptstraße Stadt Essen: B
Bemerkung / Teilstück: Schulstraße - Am Bögelsknappen
Haus Heisingen Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Haus Horst Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Hausackerstraße Stadt Essen: A
Haus-Berge-Straße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: ohne Stichstraße zu Nr. 231 A - E
Haus-Horl-Straße Stadt Essen: A
Hauxplatz Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: ohne Fahrstr. vor Nr. 2-4 und 7-9
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Haverkamp Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: hinter Nr. 72 - Stadtgrenze
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Heegstraße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Alte Bottroper Straße - Stolbergstraße
Heidbergweg Stadt Essen: A vom 01.01.2012
bis 31.12.2012
Bemerkung / Teilstück: Byfanger Straße - Reulsbergweg
Heidbergweg Stadt Essen: B vom 01.01.2013
Bemerkung / Teilstück: Nr. 1 / 2 bis einschließlich Nr. 24 / 37 ohne Stichstraßen zu Nr. 10 bis 14 a und zwischen Nr. 18 a und 20
Heidhauser Straße Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Stichstr. zu Nr. 217a-m
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Heidhauser Straße Stadt Essen: A
Heiligenhauser Straße Stadt Essen: A
Heimbachweg Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Heinitzstraße Stadt Essen: A
Heinrich-Imig-Str. Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Heinrich-Sense-Weg Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Krayer Straße - Hubertstraße
Heisinger Straße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: ohne Parallelfahrbahnen von Nr. 384 - 392 und Nr. 446 - 450
Heißener Straße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Antoniusstraße - Frintroper Straße
Helbingstraße Stadt Essen: A
Helene-Müller-Weg Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Helenendamm Stadt Essen: A
Helenenstraße Stadt Essen: B
Bemerkung / Teilstück: Pferdebahnstraße - Bottroper Straße
Helenenstraße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Pferdebahnstraße - Altendorfer Straße ohne Stichstraße zwischen Nr. 76 u. 78
Helen-Keller-Str. Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Helgolandring Stadt Essen: A
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