Härtefallregelung für Taxifahrten zum Impfzentrum Essen

24.03.2021

In der heutigen (24.03.) Sitzung des Rates der Stadt Essen wurde eine Härtefallregelung für Taxifahrten zum Impfzentrum Essen beschlossen. Ein Härtefall liegt bei Senior*innen vor, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und Wohngeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Asylbewerberleistungen nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften beziehen. Immobilität wird durch eine festgestellte Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G oder der Feststellung mindestens des Pflegegrades 2 anerkannt. Auch bei den Merkzeichen aG, Bl, H oder B besteht der Anspruch auf die Taxi-Gutscheine. Die genannten Senior*innen können Taxigutscheine für zwei Hin-und zwei Rückfahrten bei einem zu entrichtenden Eigenanteil von jeweils 5 Euro zum Impfzentrum erhalten.

Die Gutscheine werden von den Essener Taxiunternehmen akzeptiert und entgegengenommen. Die Taxi-Gutscheine können auch für Fahrten zu einer*einem Impfärztin*Impfarzt eingesetzt werden. Die Taxiunternehmen rechnen die Fahrtkosten abzüglich des Eigenanteils mit dem Amt für Soziales und Wohnen ab.

Alle potenziell berechtigten Senior*innen werden durch das Amt für Soziales und Wohnen angeschrieben und können sich telefonisch an das Servicetelefon des Amtes unter 88-50555, per E-Mail an sozialamt@essen.de bzw. wohngeld@essen.de oder formlos schriftlich an das Amt für Soziales und Wohnen wenden, um die Taxi-Gutscheine zugesandt zu bekommen.

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