Maskenpflicht entfällt für Schüler*innen an Sitzplätzen – angepasste Quarantäneentscheidungen

28.10.2021

Die Landesregierung NRW hat wie angekündigt beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schüler*innen aller Schulformen aufzuheben: Ab 2. November 2021 besteht für sie nicht mehr die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, wenn sie auf festen Sitzplätzen in Klassen- oder Kursräumen sitzen. Die Aufhebung der Maskenpflicht hat auch Auswirkungen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit einem modifizierten Erlass regelt.

Keine Maske mehr am Sitzplatz
Schüler*innen müssen die Maske auch im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, an einem festen Platz nicht mehr tragen. Außerhalb des festen Sitzplatzes besteht jedoch an allen Schulformen – mit Ausnahme des Außenbereichs – weiterhin grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Maske. Schüler*innen können die Maske selbstverständlich auf freiwilliger Basis weiterhin tragen.

Auch Lehr- und Betreuungskräfte sowie sonstiges Personal kann im Unterrichtsraum auf die Maske verzichten, wenn 1,5 Meter Mindestabstand zu den anderen Personen eingehalten werden. Zudem entfällt die Maskenpflicht für das schulische Personal auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz. Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.

Angepasste Quarantäneentscheidungen in Schulen
Aufgrund der entfallenen Maskenpflicht am Sitzplatz werden auch die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen angepasst: Bei einem Infektionsfall im Klassen- oder Kursverband muss die*der infizierte Schüler*in in Quarantäne, ebenso wie die*der unmittelbare Sitznachbar*in. Dies gilt nicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome. Schüler*innen, die sich als enge Kontaktpersonen in Quarantäne befinden, können diese frühestens am fünften Tag durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beenden und dann sofort wieder am Unterricht teilnehmen.

Weitere Informationen zum Schulbetrieb in Essen finden Interessierte auf www.essen.de/coronavirus_schulen.

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