Neue Corona-Regeln ab Sonntag, 3. April

01.04.2022

Der Bundestag hat bereits am 18. März eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, das die Grundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen der Länder bildet. Damit sind bundesweit viele der bisherigen Regelungen weggefallen, beispielweise die Maskenpflicht in Innenräumen. Seit dem 19. März sieht das Infektionsschutzgesetz bundesweit nur noch einen Basis-Schutz für besonders verletzliche Gruppen vor.

Das Land NRW machte allerdings von einer Übergangsregelung Gebrauch und verlängerte mit der Coronaschutzverordnung viele der bisherigen Regelungen bis zum morgigen Samstag (02.04.). Am Sonntag, 3. April, tritt in Nordrhein-Westfalen nun eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft, die zunächst bis zum 30. April gilt.

Keine "Hotspot-Maßnahmen" - Weitere Schutzmaßnahmen entfallen

Sollte es lokal zu einer bedrohlichen Infektionslage kommen, beispielsweise durch Ausbreitung einer gefährlichen Virusvariante oder einer Überlastung der Krankenhäuser, können die jeweiligen Landesparlamente weitergehende Schutzmaßnahmen ergreifen (sogenannte "Hotspot-Maßnahmen"). Die Länder können dann eine weitergehende Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen wie 2G oder 3G vorgeben. Das Land NRW wird aktuell allerdings keine derartigen "Hotspot-Maßnahmen" einführen, weshalb mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung ab Sonntag, 3. April, weitreichende Schutzmaßnahmen entfallen. Dies gilt sowohl für 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen.

Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen

Der Corona-Basisschutz des Bundes sieht vor, dass gesundheitlich gefährdete Menschen, unter anderem in den Pflegeheimen, in der ambulanten Pflege und in Krankenhäusern, weiterhin besonders geschützt werden. Die neue Coronaschutzverordnung für NRW sieht ab Sonntag, 3. April, genau das vor. Demnach bleibt die Maskenpflicht (mindestens OP-Maske) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (bspw. Arztpraxen, Krankenhäuser, Tageskliniken, Pflegeheime) bestehen. Gleiches gilt für die Innenräume staatlicher Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen) sowie im Öffentlichen Personennahverkehr. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.

Weiterhin Testpflicht in Krankenhäusern

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen gemäß der neuen Verordnung nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Dies gilt sowohl für Besucher*innen und Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen. Gleiches gilt, allerdings nur für nicht immunisierte Personen, auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten.

Land gibt Empfehlungen zum Infektionsschutz

Ergänzend zur neu veröffentlichen Corona-Schutzverordnung hat das Land NRW zwei Übersichten mit Empfehlungen für Bürger*innen bzw. Unternehmen und Veranstaltungen veröffentlicht. In diesen werden Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen aufgeführt, die über die Regelungen der neuen Verordnung hinausgehen. Hierzu zählt beispielsweise die Empfehlung zum weiteren Tragen einer Maske in Innenräumen, sofern Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

Stadt Essen behält Schutz- und Hygienemaßnahmen bei

Um einen größtmöglichen Schutz sowohl für die Mitarbeiter*innen als auch für die Bürger*innen sicherzustellen, bleiben bei der Stadt Essen die bisherigen Schutz- und Hygienemaßnahmen bis auf weiteres bestehen. In städtischen Gebäuden gelten für Besucher*innen weiterhin die 3G-Regel und die Maskenpflicht. Es kann in einigen Bereichen Einzelfallentscheidungen geben. Auch gibt es weiterhin Personenbegrenzungen in den Aufenthaltsbereichen und Büros aufgrund von notwendigen Abständen, so dass weiterhin viele Fachbereiche eine Vorsprache nur nach Termin anbieten. Damit einher geht auch die Personenbegrenzung in den Traubereichen des Standesamtes.

Mehr Infos dazu sind auf www.essen.de/coronavirus_verwaltung zu finden.

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