Die Stadt Essen bietet regelmäßig Corona-Schutzimpfungen in den temporären stationären Impfstellen (TSI) an.
Wie bei den Impfaktionen in den Stadtteilen ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig, teils aber möglich.
Die Stadt Essen bietet regelmäßig Corona-Schutzimpfungen in den temporären stationären Impfstellen (TSI) an.
Wie bei den Impfaktionen in den Stadtteilen ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig, teils aber möglich.
Termine für die temporären stationären Impfstellen (TSI)
Bürger*innen können für bestimmte Zeitfenster feste Termine für die TSI im Verwaltungsgebäude Marienhospital in Altenessen, im Kardinal-Hengsbach-Haus in Werden sowie im LIGHTHOUSE Essen in Frohnhausen buchen: Hier einen Termin über das Terminbuchungssystem dubidoc buchen.
Darüber hinaus organisiert die Stadt Essen Impfaktionen in den Stadtteilen, bei denen sich alle ab 12 Jahren impfen lassen können. Teils wird bei den Impfaktionen im Vorfeld eine Terminbuchung ermöglicht (wird bei der Impfaktion jeweils extra ausgewiesen).
Folgende Termine stehen bereits fest:
Bei allen Impfungen von Kindern bis 15 Jahren muss ein*e Erziehungsberechtigt*e anwesend sein.
Für Genesene empfiehlt die STIKO im Rahmen der Grundimmunisierung eine Impfstoffdosis. Wurde die Infektion durch einen PCR-Test bestätigt, soll die Impfung mit einem Abstand von mindesten drei Monaten erfolgen. Wurde die Infektion durch den serologischen Nachweis spezifischer Antikörper in einer Blutprobe bestätigt, kann die Impfung bereits ab vier Wochen nach der Labordiagnose erfolgen.
Schwangeren ab dem zweiten Trimester sowie Stillenden wird ebenfalls von der STIKO eine Impfung empfohlen.
Boosterimpfungen sind grundsätzlich für Personen ab 12 Jahren möglich. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen ab 12 Jahren eine Auffrischimpfungsimpfung. Die Boosterimpfungen soll nach drei Monaten erfolgen, auch bei Genesenen, die bereits eine Impfstoffdosis erhalten haben.
Bei den Impfaktionen wird für Erst-, Zweit und Auffrischungsimpfungen ein mRNA-Impfstoff (Moderna oder BioNTech/Pfizer) verwendet. Eine Auswahl des Impfstoffes vor Ort ist nicht möglich. Welcher Impfstoff in welchem Fall genutzt wird entscheidet das ärztliche Personal vor Ort.
Erstimpfungen werden in den Impfstellen mit Priorität drangenommen, dafür wird eine extra Impfstraße (Fast Lane) eingerichtet. Bei den Impfaktionen in den Stadtteilen gibt es eine solche Fast Lane für Erstimpfungen nicht.
Impfungen sind grundsätzlich auch bei niedergelassenen Ärzten*Ärztinnen möglich. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) führt ein Online-Register mit Praxen, die Impfungen auch für "praxisfremde" Patient*innen anbieten.
Für Kinder im Alter zwischen 5 und 11 Jahren bietet die Stadt Essen ebenfalls ein Impfangebot an. Für die Impfungen von Kindern wird ein spezieller Impfstoff von BioNTech/Pfizer genutzt und es müssen Kinder- und Jugendmediziner*innen vor Ort sein. Aufgrund dieser Voraussetzungen müssen vorab Termine vereinbart werden. Eine Kinderimpfung ohne vorherige Terminbuchung ist nicht möglich.
An folgenden Tagen und Orten werden Kinderimpfungen (Erst- und Zweitimpfungen) angeboten:
Hier einen Termin über das Terminbuchungssystem dubidoc buchen.
Für jedes Kind muss ein eigener Termin vereinbart werden. Andere Impfungen für Personen über 12 Jahre sind bei diesen Terminen nicht möglich, da vor Ort nur der Kinderimpfstoff bereit liegen wird.
Kinder von 5 bis 11 Jahren, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben, sollen nur geimpft werden, wenn eine weitere Vorerkrankung vorliegt (zum Beispiel chronische Herzerkrankungen, chronische Lungenerkrankungen, Trisomie 21 oder Tumorerkrankungen). Die Impfung soll dann im Abstand von sechs Monaten zur Infektion verabreicht werden.
Der Kinderimpfstoff muss für eine Grundimmunisierung von Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren zweimal im Abstand von drei bis sechs Wochen verabreicht werden. Eltern erhalten nach der Erstimpfung eine Information darüber, ab wann sie mit ihrem Kind zur zweiten Impfung kommen können (frühestens nach drei Wochen).
Für die Buchung von Impfterminen arbeitet die Stadt Essen mit dem Terminbuchungsportal dubidoc. Bei einigen Impfaktionen und Impfstellen können damit vorab Termine gebucht werden. Für Kinderimpfungen ist stets eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Wichtige Hinweise zum Buchungssystem
Bei dubidoc handelt es sich um ein System für die Buchung von Terminen bei Ärztinnen*Ärzten und anderen Praxen. Das System fragt daher Daten ab, die für die Buchung von Impfterminen bei der Stadt Essen nicht benötigt werden und keinerlei Einfluss auf die Terminvergabe haben.
Für die Nutzung ist keine Registrierung bei dubidoc notwendig. Es müssen nur eine Handynummer und eine E-Mail-Adresse für die Terminbestätigung angegeben werden.
Wie wird das Buchungssystem genutzt?
Füllen Sie die erste Anmeldemaske bitte wie folgt aus:
Wählen Sie dann einen freien Termin aus.
Der Termin wird nach der Auswahl 15 Minuten lang für Sie reserviert, bis Sie das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt haben. Sie können hier ohne eine Registrierung bei dubidoc fortfahren.
Füllen Sie dann bei Geschlecht, Vorname und Nachname und Geburtsdatum Ihre bzw. die Daten Ihres Kindes ein.
Bei der Mobilnummer und E-Mail-Adresse geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten an.
Nach der Buchung erhalten Sie eine SMS mit einem Verifizierungscode. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten. Zur Bestätigung des Termins geben Sie den Code in das entsprechende Feld zur Terminbestätigung ein. Diese Bestätigung muss erfolgen, sonst ist Ihre Terminbuchung nicht abgeschlossen.
Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung, allen wichtigen Informationen und den notwendigen Unterlagen, die zum Termin ausgefüllt mitgebracht werden sollen.
Für die Impfung muss jeder Impfling ein Aufklärungsmerkblatt und einen Anamnese- und Einwilligungsbogen ausfüllen bzw. unterschreiben. Diese Unterlagen werden zentral vom RKI vorgegeben. Zur Beschleunigung des Impfprozesses können beide idealerweise gut durchgelesen und ausgefüllt, am besten in doppelter Ausfertigung, mitgebracht werden. Bürger*innen können die Dokumente vorab herunterladen, auch in verschiedenen Sprachen (Unterlagen für mRNA-Impfstoffe).
Für eine Auffrischungsimpfung reicht eine verkürzte Form der Aufklärung und Anamnese aus, wenn bei der Grundimmunisierung (bei einer der Impfungen) ein mRNA-Impfstoff genutzt wurde.
Vordruck für Auffrischungsimpfungen (pdf, 193 kB)
Sollten für die Grundimmunisierung ausschließlich Vektorimpfstoffe genutzt worden sein (AstraZeneca und Johnson&Johnson), müssen die kompletten Unterlagen für mRNA-Impfstoffe (Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen) ausgefüllt mitgebracht werden.
Eltern müssen für eine Kinderimpfung (von 5 bis 11 Jahre) eine Einwilligungserklärung ausfüllen und unterschreiben, hier der Vordruck des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS). Bei Unterschrift nur einer sorgeberechtigten Person bestätigt diese, dass die Zustimmung der anderen sorgeberechtigten Person eingeholt wurde. Beim Impftermin muss eine sorgeberechtigte Person anwesend sein.
Ebenfalls zum Termin mitbringen sollten die Impflinge:
Die Coronaschutzverordnung NRW legt unter anderem fest, wer in Nordrhein-Westfalen als immunisiert oder geboostert gilt und dementsprechend bestimmte Angebote nutzen kann.
COVID-19 ist eine Erkrankung, die durch die Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auftreten kann. Der Krankheitsverlauf variiert hinsichtlich Symptomatik und Schwere: Es können asymptomatische, symptomarme oder schwere Infektionen auftreten, die bis zum Tod führen können. Ein Teil der COVID-19-Patient*innen hat sich auch Wochen oder Monate nach Beginn der Erkrankung noch nicht wieder erholt. Da das Virus auch durch asymptomatische Personen übertragen werden kann und generell sehr leicht übertragbar ist, breitet es sich schnell aus.
Durch eine Impfung kann das Infektions- und Erkrankungsrisiko sehr stark reduziert werden. Sie trägt somit zum individuellen Schutz sowie zur Eindämmung der Pandemie bei. Dafür muss zunächst jedoch ein Großteil der Bevölkerung eine Immunität gegen das Virus entwickeln. Durch die Impfung und damit verbundene Immunisierung wird so auch das Risiko schwerer COVID-19-Erkrankungen sehr stark reduziert.Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 9. Dezember ihre Empfehlung für eine Impfung gegen das Coronavirus bei Kindern im Alter von fünf bis einschließlich elf Jahren ausgesprochen. Kinder in dem Alter sollen vor allem dann geimpft werden, wenn Vorerkrankungen vorliegen. Aber auch Kinder ohne Vorerkrankungen können laut STIKO eine Impfung auf individuellen Wunsch erhalten. Insbesondere dann, wenn sich in deren Umfeld Kontaktpersonen befinden, die nicht oder nur unzureichend gegen einen schweren Verlauf nach einer COVID-19-Erkrankung geschützt werden können. Die erste und die zweite Impfung sollten mit einem Abstand von drei bis sechs Wochen und nach ärztlicher Aufklärung erfolgen.
Für Kinder über 12 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) bereits seit August 2021 eine Corona-Schutzimpfung. Diese Altersgruppe kann bei allen regulären Impfaktionen und Impfstellen der Stadt Essen geimpft werden, zu den Terminen.
Ob Eltern ihr Kind impfen lassen, ist eine sehr persönliche Entscheidung. Mit der "Entscheidungshilfe für Eltern und Sorgeberechtigte" hat die Bundesregierung einen Leitfaden erstellt, der unter anderem auf folgende Fragen eingeht:
Weitere Informationen bietet das zentrale Informationsangebot www.zusammengegencorona.de des Bundesgesundheitsministeriums.
Der digitale Impfnachweis weist ebenso wie der gedruckte gelbe Impfausweis den Impfstatus nach. Es ist in der Regel in Arztpraxen und Apotheken erhältlich. Die anbietenden Apotheken finden Interessierte auf www.mein-apothekenmanager.de.
Der digitale Impfnachweis kann in der CovPass-App, Corona-Warn-App oder Luca-App, die alle kostenfrei zum Download bereitstehen, genutzt werden: Dafür müssen Geimpfte dort ihren QR-Code einscannen, um bei Bedarf ihren Impfstatus vorzeigen zu können. Die Daten werden nur auf dem Smartphone der Nutzer*innen gespeichert. Den QR-Code erhalten Bürger*innen für neu durchgeführte Impfungen vor Ort. Eine nachträgliche Ausstellung ist aber auch in einer Arztpraxis oder Apotheke möglich: Dafür sind Angaben zu Name, Vorname, Geburtsdatum, Impfstoff, Datum der Erst- und Zweitimpfungen (bei Impfung mit Johnson & Johnson nur einmalige Impfung) sowie die Chargennummer des Impfstoffs nötig. Diese können Bürger*innen beispielsweise durch den gelben Impfpass oder eine Impfbescheinigung nachweisen.
Es gibt keine verbindliche Formatvorlage zur Bescheinigung durchgeführter Impfungen. Stark verbreitet ist die "Internationale Impfbescheinigung" – in aller Regel in gelber Farbe. Die neuesten Versionen haben eigene Eintragsfelder für COVID-Impfungen. Folgendes soll der*die Impfarzt*Impfärztin zu einer Impfung dokumentieren:
Für den Nachweis einer Impfung ist es unerheblich, ob Bescheinigungen maschinell, handschriftlich oder mit Aufklebern generiert werden.
Die Impfdokumentation und COVID-19-Zertifikate sind rechtlich in § 22 des Impfschutzgesetzes geregelt.
Ein Impfstoff wird erst nach ausreichender Überprüfung auf den Markt gebracht. Nach seiner Zulassung erfolgt eine ständige Kontrolle ("Surveillance") zum Erfassen der Wirksamkeit und möglicher Nebenwirkungen. Nebenwirkungen und Impfreaktionen werden in Deutschland zentral – und herstellerunabhängig – vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfasst. Durch die Zusammenfassung von nationalen und internationalen Beobachtungen wird sichergestellt, dass auch Risiken von Impfstoffen erfasst werden, die so selten sind, dass sie erst bei einer sehr großen Anzahl durchgeführter Impfungen sichtbar werden.
Auch bei einem neuen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 ist es möglich, dass sehr seltene Nebenwirkungen – z. B. ein Fall von mehr als 10.000 Geimpften – erst im Verlauf der Surveillance erfasst werden. Sowohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) haben angekündigt, den Zulassungsprozess aufgrund der Dringlichkeit in einzelnen Punkten zu vereinfachen. Dabei bleibt die Sicherheit der Impfstoffe jedoch oberste Priorität.
Für alle Bürger*innen ist die Impfung unabhängig von ihrer Versicherung kostenlos.