Das Bürgergeld

Bürgergeld - Was ist das?

Bürgergeld bekommt, wer erwerbsfähig ist, seinen und den Lebensunterhalt seiner Familie aber nicht aus eigenem Einkommen oder anderen vorrangigen Leistungen decken kann.

Zuständig für die Leistungsgewährung sind die Jobcenter.

Leistungsberechtigte erhalten die sogenannte "Regelleistung" (oft ist auch vom "Regelbedarf" oder vom "Regelsatz" die Rede), um mit dem Geld in eigenständiger Haushaltsführung ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Außerdem werden, wenn die Leistungsberechtigung vorliegt, die Kosten für das Wohnen übernommen. Von den Jobcentern werden dann auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung getragen sowie evtl. Mehrbedarfe gezahlt.

Neben den finanziellen Hilfen bekommen die Ratsuchenden vor allem auch Unterstützung für ihre (Wieder-)Eingliederung ins Erwerbsleben. Denn dass die Menschen unabhängig von der sozialen Grundsicherung werden und ihren Lebensunterhalt (wieder) selbständig erwirtschaften, ist das vordringliche Ziel. Dafür vermitteln die Integrationsfachkräfte im JobCenter die Arbeitsuchenden in Maßnahmen bei Arbeitgebern*Arbeitgeberinnen, planen mit den Ratsuchenden Qualifizierung, Weiterbildung oder Umschulung oder helfen mit Stellenangeboten und Arbeitgeberkontakten. Auch stabilisierende oder gesundheitsfördernde Maßnahmen können der erste Schritt in Arbeit oder Ausbildung sein.

Das Bürgergeld trat 2022 an die Stelle des Arbeitslosengeld II (Alg II).

Was tun Essener*innen, die erstmalig Bürgergeld beantragen müssen?

Wer noch nie Bürgergeld erhalten hat oder länger als sechs Monate unabhängig von dieser sozialen Grundsicherung war, meldet sich im Neukundenbereich des JobCenters Essen. Der Antrag auf Grundsicherung kann formlos telefonisch, per E-Mail oder Brief gestellt werden. Erst- und Weiterbewilligungsanträge können auch digital gestellt werden.

Wie hoch sind die Regelsätze im Bürgergeld?

Alleinstehende / Alleinerziehende502 Euro
Partner*innen in einer Bedarfsgemeinschaft / pro Person451 Euro
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern402 Euro
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren420 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahren348 Euro
Kinder von 0 bis 5 Jahren318 Euro

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten zusätzlich neben diesem Regelbedarf bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung auch weiter den Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich.

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