Bürgergeld bekommt, wer erwerbsfähig ist, seinen und den Lebensunterhalt seiner Familie aber nicht aus eigenem Einkommen oder anderen vorrangigen Leistungen decken kann.
Zuständig für die Leistungsgewährung sind die Jobcenter.
Leistungsberechtigte erhalten die sogenannte "Regelleistung" (oft ist auch vom "Regelbedarf" oder vom "Regelsatz" die Rede), um damit die Aufwendungen für ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Außerdem werden die Kosten für das Wohnen übernommen. Von den Jobcentern werden auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie evtl. Mehrbedarfe gezahlt.
Neben den finanziellen Hilfen bekommen Leistungsberechtigte Unterstützung für ihre (Wieder-)Eingliederung ins Erwerbsleben.