Winterdienstdatenbank

Essener Straße wählen

Bitte beachten Sie:

Der Rat der Stadt hat am 26. November 2014 über eine Änderung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung und des Winterdienstverzeichnisses entschieden. Dadurch können sich Änderungen für Ihre Straße zum 1. Januar 2015 ergeben.

Hinweis zu Streuklassen bei der Stadt Essen

Streuplan A

Hierzu gehören alle Hauptverkehrsstraßen, Durchfahrtsstraßen, Bus- und Straßenbahnlinien. Sie werden im Rahmen einer 24-Stunden-Bereitschaft geräumt und gestreut, da sie für den Verkehr besonders wichtig sind.

Streuplan B

Der Streuplan B enthält die wichtigen Nebenstrecken. An diesen Stellen räumt und streut die EBE täglich von 6 bis 22 Uhr.

Straße Zuständigkeit Gültigkeit
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Am Bögelsknappen Stadt Essen: B
Bemerkung / Teilstück: Graf-Zeppelin-Straße - Hauptstraße ohne Zuwegung zu Nr. 7
Am Brandenbusch Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Arnold- bis Haraldstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Am Brauhaus Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Sichstraße zu Nr. 24 bis 70
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Am Brönngen Stadt Essen: B
Bemerkung / Teilstück: Auf der Fuchskaul - Milkdelle
Am Deimelsberg Stadt Essen: A vom 01.01.2012
bis 31.12.2012
Bemerkung / Teilstück: Westfalenstraße - Laurentiusweg ohne Sackgassenbereich Nr. 37 - 49b
Am Deimelsberg Stadt Essen: B vom 01.01.2013
Bemerkung / Teilstück: Westfalenstraße bis Lauentiusweg ohne Sackgassenbereich Nr. 37 bis 49 b
Am Ellenbogen Stadt Essen: A
Am EUROPA-CENTER, Kruppstraße - Am Fernmeldeamt Privatstraße vom 01.01.2014
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Am Fichtenbusch Privatstraße
Bemerkung / Teilstück:
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Am Fröhlinge Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Haus Nr 4 - Lauratraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Am Frommen Joseph Stadt Essen: B
Bemerkung / Teilstück: Rellinghauser Straße - Oststraße
Am Gellenberg Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Am Gerichtshaus Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Nr. 35 bis 53, 55 bis 73, 83 bis 85
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Am Glockenberg Stadt Essen: B
Bemerkung / Teilstück: Stiftplatz - Rellinghauser Straße
Am Grugapark Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Am Gutshof Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Am Hammershöfchen Stadt Essen: B
Bemerkung / Teilstück: Nr.1 einschließlich Flurstück 26 - einschließlich Nr. 15
Am Handelshof Stadt Essen: A
Am Hauptbahnhof Stadt Essen: A
Am Hausberg Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Stichstraße Nr. 6 bis 16
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Am Heissiwald Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Nr. 11 bis Wolfsbachtal
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Am Hohen Kreuz Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Am Kattenturm Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Am Kettwiger Ruhrbogen Privatstraße vom 01.01.2014
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Am Kirchhof Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Anfang bis Am Vattersberg
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Am Knottenberg Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Am Korstick Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Zufahrt zu Nr. 26 und hinter Nr. 43
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Am Krausen Bäumchen Privatstraße vom 01.01.2014
Bemerkung / Teilstück: Obere Fuhr bis Bergerhauser Str.
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Am Krausen Bäumchen Stadt Essen: B
Bemerkung / Teilstück: Obere Fuhr - Bergerhauser Straße
Am Kreyenkrop Stadt Essen: A
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