Am Bögelsknappen
|
Stadt Essen: B
|
|
Bemerkung / Teilstück: Graf-Zeppelin-Straße - Hauptstraße ohne Zuwegung zu Nr. 7
|
Am Brandenbusch
|
Privatstraße
|
|
Bemerkung / Teilstück: Arnold- bis Haraldstraße
|
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
|
Am Brauhaus
|
Privatstraße
|
|
Bemerkung / Teilstück: Sichstraße zu Nr. 24 bis 70
|
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
|
Am Brönngen
|
Stadt Essen: B
|
|
Bemerkung / Teilstück: Auf der Fuchskaul - Milkdelle
|
Am Deimelsberg
|
Stadt Essen: A
|
vom 01.01.2012
bis 31.12.2012
|
Bemerkung / Teilstück: Westfalenstraße - Laurentiusweg ohne Sackgassenbereich Nr. 37 - 49b
|
Am Deimelsberg
|
Stadt Essen: B
|
vom 01.01.2013
|
Bemerkung / Teilstück: Westfalenstraße bis Lauentiusweg ohne Sackgassenbereich Nr. 37 bis 49 b
|
Am Ellenbogen
|
Stadt Essen: A
|
|
Am EUROPA-CENTER, Kruppstraße - Am Fernmeldeamt
|
Privatstraße
|
vom 01.01.2014
|
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
|
Am Fichtenbusch
|
Privatstraße
|
|
Bemerkung / Teilstück:
|
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
|
Am Fröhlinge
|
Privatstraße
|
|
Bemerkung / Teilstück: Haus Nr 4 - Lauratraße
|
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
|
Am Frommen Joseph
|
Stadt Essen: B
|
|
Bemerkung / Teilstück: Rellinghauser Straße - Oststraße
|
Am Gellenberg
|
Privatstraße
|
|
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
|
Am Gerichtshaus
|
Privatstraße
|
|
Bemerkung / Teilstück: Nr. 35 bis 53, 55 bis 73, 83 bis 85
|
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
|
Am Glockenberg
|
Stadt Essen: B
|
|
Bemerkung / Teilstück: Stiftplatz - Rellinghauser Straße
|
Am Grugapark
|
Privatstraße
|
|
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
|
Am Gutshof
|
Privatstraße
|
|
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
|
Am Hammershöfchen
|
Stadt Essen: B
|
|
Bemerkung / Teilstück: Nr.1 einschließlich Flurstück 26 - einschließlich Nr. 15
|
Am Handelshof
|
Stadt Essen: A
|
|
Am Hauptbahnhof
|
Stadt Essen: A
|
|
Am Hausberg
|
Privatstraße
|
|
Bemerkung / Teilstück: Stichstraße Nr. 6 bis 16
|
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
|
Am Heissiwald
|
Privatstraße
|
|
Bemerkung / Teilstück: Nr. 11 bis Wolfsbachtal
|
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
|
Am Hohen Kreuz
|
Privatstraße
|
|
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
|
Am Kattenturm
|
Privatstraße
|
|
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
|
Am Kettwiger Ruhrbogen
|
Privatstraße
|
vom 01.01.2014
|
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
|
Am Kirchhof
|
Privatstraße
|
|
Bemerkung / Teilstück: Anfang bis Am Vattersberg
|
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
|
Am Knottenberg
|
Privatstraße
|
|
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
|
Am Korstick
|
Privatstraße
|
|
Bemerkung / Teilstück: Zufahrt zu Nr. 26 und hinter Nr. 43
|
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
|
Am Krausen Bäumchen
|
Privatstraße
|
vom 01.01.2014
|
Bemerkung / Teilstück: Obere Fuhr bis Bergerhauser Str.
|
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
|
Am Krausen Bäumchen
|
Stadt Essen: B
|
|
Bemerkung / Teilstück: Obere Fuhr - Bergerhauser Straße
|
Am Kreyenkrop
|
Stadt Essen: A
|
|