Winterdienstdatenbank

Essener Straße wählen

Bitte beachten Sie:

Der Rat der Stadt hat am 26. November 2014 über eine Änderung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung und des Winterdienstverzeichnisses entschieden. Dadurch können sich Änderungen für Ihre Straße zum 1. Januar 2015 ergeben.

Hinweis zu Streuklassen bei der Stadt Essen

Streuplan A

Hierzu gehören alle Hauptverkehrsstraßen, Durchfahrtsstraßen, Bus- und Straßenbahnlinien. Sie werden im Rahmen einer 24-Stunden-Bereitschaft geräumt und gestreut, da sie für den Verkehr besonders wichtig sind.

Streuplan B

Der Streuplan B enthält die wichtigen Nebenstrecken. An diesen Stellen räumt und streut die EBE täglich von 6 bis 22 Uhr.

Straße Zuständigkeit Gültigkeit
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Brenscheidtstraße Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: ab Nr. 22 bis Barkhorstrücken
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Breslauer Straße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Mülheimer Straße - Keplerstraße
Breukelmannhof Stadt Essen: B
Brinkmannsbusch Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Bröhmkenweg Stadt Essen: B
Bemerkung / Teilstück: Rellinghauser Straße - Papenberghang
Brosweg Stadt Essen: B
Brucker Holt Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Teich-Nr. 2 und Stichstraße Nr. 55 bis 59 sowie Nr. 38 bis 42
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Brückstraße Stadt Essen: A
Brukterer Hang Stadt Essen: B
Brüninghofer Weg Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Sulzbachtal - Wendelinstraße
Brunnenstraße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Hohenzollernstraße - Rellinghauser Straße
Bulkersteig Stadt Essen: A vom 01.01.2012
bis 31.12.2012
Bemerkung / Teilstück: Eskenshof - Schaffelhoferweg
Bullmannaue Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Haldenstraße - Schonnebeckhöfe
Bungertstraße Stadt Essen: B
Bürgermeister-Fiedler-Platz Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Burggrafenstraße Stadt Essen: A
Burgplatz Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Burgstraße Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: ca. 80 m hinter Nr. 147 (hinter Stadtgrenze Hattingen) bis Ende (Nr. 163)
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Burgstraße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: ohne Stichstraßen
Büscherstraße Stadt Essen: A vom 01.01.2013
Buschkampstraße Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Uhlendahlstraße bis ca. 45 m vor Heisinger Straße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Buschstraße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Krayer Straße - Schönscheidtstraße
Bützgenweg Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Byfanger Straße Stadt Essen: A
Cäcilienstraße Stadt Essen: A
Carl-Kruft-Straße Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Zechenstraße bis Flandernstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Carl-Schmitz-Weg Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Carnaper Hof Stadt Essen: A vom 01.01.2012
bis 31.12.2012
Carnaperhof Privatstraße bis 31.12.2013
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Carnaperhof Stadt Essen: A vom 01.01.2014
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