Ich kann mich als Wahlhelfer*in melden und ein Ehrenamt in einem Wahlvorstand übernehmen.
Wahlhelfer*innen können alle sein, die auch wählen dürfen.
Die Wahlvorstände haben die Aufgabe, die Wahl zu organisieren und für ihren gesetzeskonformen Ablauf zu sorgen. Unter anderem vermerken sie im Wählerverzeichnis, wenn Wahlberechtigte ihre Stimme abgegeben haben, damit jeder nur einmal wählt.
Ab 18.00 Uhr zählt der Wahlvorstand die abgegebenen Stimmen aus.
Auch die abgegebenen Stimmen in der Briefwahl werden am Wahltag in besonderen Briefwahlvorständen von Wahlhelfer*innen ausgezählt.