Entsprechend des sich dynamisch verändernden Infektionsgeschehens in Zusammenhang mit dem Coronavirus, macht das Land Nordrhein-Westfalen bei Bedarf Vorgaben für den Betrieb von Schulen. Es gelten weiterhin die Vorgaben aus der Coronaschutzverordnung NRW und dem Infektionsschutzgesetz.
Es findet grundsätzlich Präsenzunterricht statt – für alle Schüler*innen in allen Fächern nach Stundentafel und in vollem Umfang. Weiterhin sind die Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz sowie das Lüften wichtig. Schüler*innen und Personal können freiwillig eine Maske tragen und sich testen lassen.
Die Stadt Essen hat alles Wissenswerte zum Schulbetrieb hier zusammengestellt.