Für möglichst alle Schüler*innen soll ein möglichst hohes Maß an Präsenzunterricht sichergestellt werden. Schulen, die von einer akuten Infektionswelle besonders stark betroffen sind, können dies jedoch nicht durchgehend gewährleisten. Daher hat das Schulministerium NRW Regelungen für eine stärker flexibel gestaltbare Unterrichtsorganisation vorgegeben – unter Beachtung der jeweils gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie der Distanzunterrichtverordnung.
Schulleitungen können bei personellen Engpässen nach eigenem Ermessen Entscheidungen über die Unterrichtsgestaltung treffen. Die Schulkonferenz muss vor Umsetzung der Anpassungen angemessen eingebunden und die Entscheidungen der Schulaufsicht angezeigt werden. Sämtliche Einschränkungen sollen so gering wie möglich ausfallen und schnellstmöglich wieder aufgehoben werden. Insbesondere folgende schulspezifische Anpassungen des Unterrichtsbetriebes sind möglich:
- Vorübergehende Anpassung bzw. Reduzierung von Angeboten der äußeren Differenzierung und Anpassung des zeitlichen Umfangs der Ganztags- und Betreuungsangebote in Absprache mit den Träger*innen dieser Angebote.
- Vorübergehende Unterschreitung der vorgeschriebenen Wochenstundenzahl in einzelnen, möglichst nicht prüfungsrelevanten Fächern zentraler Prüfungsverfahren
- Verschiebung oder Reduzierung von schriftlichen Leistungsüberprüfungen, zum Beispiel in den Jahrgangsstufen 9 und 10 der Haupt-, Real-, Gesamt- und Sekundarschulen sowie der Gymnasien, an denen Klassenarbeiten in Deutsch, Mathematik oder Englisch von fünf auf vier reduziert werden können.
- Sollte in besonderen Ausnahmefällen und nach Ausschöpfen aller weiteren Möglichkeiten, Präsenzunterricht für einzelne Lerngruppen oder Jahrgangsstufen vorübergehend nicht angeboten werden können, kann eine zeitlich eng befristete Einrichtung von Distanzunterricht für diese Gruppen unumgänglich sein. Dabei ist der Präsenzunterricht für Schüler*innen der Schuleingangsphase, der gymnasialen Oberstufe und der Abschlussklassen mit bevorstehenden Prüfungen sicherzustellen. Gleiches gilt für Schüler*innen, an die Abschlüsse und Berechtigungen bzw. Qualifikationen für Übergänge vergeben werden.
- Bei Anpassungen in den Schulen des Gemeinsamen Lernens und in den Förderschulen ist die Einrichtung einer pädagogischen Betreuung für Schüler*innen insbesondere in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung erforderlich. Die Regelungen zum Einsatz von Schulbegleitung im häuslichen Umfeld bei Distanzunterricht gelten weiterhin.
Abschlussprüfungen:
Schüler*innen sollen unter fairen Bedingungen und ohne Qualitätseinbußen den angestrebten Abschluss erreichen können. Die Abschlüsse und Abschlussprüfungen 2022 sind denen früherer und späterer Jahrgänge gleichwertig. Die Länder haben sich zu einer gegenseitigen Anerkennung verpflichtet.
Für die Zentralen Prüfungen 10 gilt wie im Jahr 2021, dass die fachlichen Vorgaben konkretisiert und bestimmte Inhalte und die damit verbundenen Kompetenzerwartungen der Kernlehrpläne von der Prüfung ausgenommen werden. Diese werden auf die Unterrichtszeit nach der Prüfung verschoben. Dadurch wird insgesamt eine Entlastung für die Prüflinge erzielt, ohne dadurch die fachlichen Anforderungen der Kernlehrpläne und bundesweiten Bildungsstandards bezogen auf die angestrebten Abschlüsse einzuschränken. Ebenfalls werden zusätzliche Auswahlmöglichkeiten bei den Prüfungsaufgaben bereitgestellt, um eine bessere Passung zwischen den Prüfungsanforderungen und dem im Einzelfall erfolgten Unterricht zu ermöglichen.
Für das Zentralabitur wird es so wie zum Abiturjahrgang 2021 erneut Anpassungen geben. Dazu zählt eine besondere Prüfungsvorbereitungszeit: Vom 1. bis 7. April findet Unterricht nur noch zur Vorbereitung auf die Prüfungen in den Abiturfächern statt. Darüber hinaus wird es das Angebot einer erweiterten Aufgabenauswahl geben. Dadurch können Lehrkräfte aus den Aufgaben jene auszuwählen, die zum erteilten Unterricht bestmöglich passen. Hier mehr Details erfahren.
An den Berufskollegs sind hinsichtlich eines möglichst großen Umfangs an Präsenzunterricht besondere pädagogische Bedarfe und die anstehenden Prüfungen in den Blick zu nehmen.
Die Berufliche Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA) soll möglichst weiterhin umgesetzt werden. Die Flexibilisierungsmöglichkeiten können in Abhängigkeit von der Entwicklung des Pandemiegeschehens genutzt werden.
Weitere Informationen zur Berufliche Orientierung
Für Bürger*innenanfragen hat das Schulministerium unter 0211 5867-40 eine Hotline eingerichtet.
Mehr Informationen in der Pressemitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung vom 02.02.2022
Weitere Details in der SchulMail vom 02.02.2022