FAQ: Keine Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Essen

Gibt es in Essen Dieselfahrverbote?

Derzeit gelten in der Stadt Essen keine Fahrverbote für Diesel- oder ältere Benzinfahrzeuge. In erster Instanz einer Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Luftreinhalteplanung für die Stadt Essen hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 15. November 2018 ein zonales Fahrverbot für insgesamt 18 Essener Stadtteile sowie für eine Teilstrecke der Autobahn A 40 verhängt, sollten sich die NO2-Werte nicht verbessern. Daraufhin legten das Land Nordrhein-Westfalen und die Bezirksregierung als aufstellende Behörden der Luftreinhalteplanungen Berufung ein. Am 5. Dezember 2019 verkündete das Oberverwaltungsgericht Münster einen Vergleich zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Bezirksregierung Düsseldorf, der Stadt Essen und der Deutschen Umwelthilfe. Dieser sieht anspruchsvolle Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte vor, ohne dass es in Essen zu Fahrverboten kommt.

Was sieht der Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe vor?

Der am 5. Dezember 2019 vom Oberverwaltungsgericht Münster verkündete Vergleich sieht anspruchsvolle Maßnahmen vor, um die Stickstoffdioxidgrenzwerte in Essen schnellstmöglich einzuhalten ohne dass es zu Dieselfahrverboten kommt. Auf Basis der erzielten Ergebnisse wird der Luftreinhalteplan Essen fortgeschrieben und spätestens zum 1. April 2020 in Kraft treten. Sollte der Jahresmittelwert 2020 den NO2-Grenzwert weiterhin überschreiten, treten für die entsprechenden Bereiche weitergehende konkrete und mit Fristen festgelegte Maßnahmen in Kraft. Werden die Grenzwerte bis zum 30. Juni 2021 nicht eingehalten, werden die Deutsche Umwelthilfe und das Land Nordrhein-Westfalen kurzfristig erneut zusammenkommen, um eine Lösung zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte zu finden. Bei Bedarf soll eine noch zu benennende "Schiedsstelle" eine Empfehlung für eine Lösung aussprechen, an die beide Beteiligte gebunden sind. Für die A40 sollen bis 31. Dezember 2020 keine konkreten Maßnahmen getroffen und insbesondere keine Fahrverbote angeordnet werden. Bis dahin wird sich das Land NRW beim Bund um Lösungen bemühen, andernfalls sind weitere Gespräche geplant.

Welche Maßnahmen setzt die Stadt Essen um, damit sich die Luft verbessert?

Bereits seit vielen Jahren führt die Stadt Essen zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität durch, sodass beispielsweise bereits seit 2012 die Grenzwerte im Bereich der Feinstaubbelastung eingehalten werden. Zentral ist dabei das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2009, in dessen Rahmen bereits über 130 Maßnahmen umgesetzt wurden. Ergänzt wird dieses seit 2018 vom Masterplan Verkehr für nachhaltige und emissionsarme Mobilität.

Zudem arbeitet die Stadt Essen mit dem Land und der Bezirksregierung an der konsequenten Fortschreibung der Luftreinhalteplanung, die auch die Maßnahmen umfasst, die der Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe vom 5. Dezember 2019 vorsieht: Damit sich die Luft verbessert und künftig an allen Messstellen die NO2-Grenzwerte eingehalten werden können, arbeitet die Stadtverwaltung unter anderem an der umweltsensitiven Steuerung der Ampeln an der Alfredstraße, an der Einrichtung einer Umweltspur in der Innenstadt, an einem verbesserten Parkraummanagement, an der Optimierung des Park & Ride-Systems und des ÖPNV-Angebots sowie am Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität und Radverkehr.

Eine Übersicht über sämtliche Maßnahmen sowie weitere Informationen zu diesen finden Interessierte hier.

Sollte der Jahresmittelwert 2020 den NO2-Grenzwert weiterhin überschreiten, treten für die entsprechenden Bereiche weitergehende Maßnahmen in Kraft: eine erweiterte Ampelsteuerung an der Alfredstraße, eine Ampelsteuerung an der Gladbecker Straße sowie temporäre Parkverbote in der Brückstraße und ein Ortsbuskonzept in Essen-Werden.

Welche Grenzwerte gelten für Stickstoffdioxid und wie wurden diese festgelegt?

Als Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) gilt seit 2010 in deutschen Städten der von der Europäischen Union festgelegte Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Dieser geht zurück auf die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus den Jahren 1997 und 2006.

Wie hoch liegen die aktuellen Messewerte für die Stadt Essen?

Die aktuellen Stickstoffdioxidwerte für die Stadt Essen können Interessierte hier auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) abrufen. Im Jahr 2018 lagen die gemessenen Werte an sechs von zehn Messstellen unterhalb des Grenzwertes, an vier Messstellen wurde der Grenzwert überschritten.

Was hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen konkret geurteilt?

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 15. November 2018 entschieden, dass die Bezirksregierung Düsseldorf bis zum 1. April 2019 den Luftreinhalteplan für die Stadt Essen überarbeiten muss. Konkret bedeutete das, durch effiziente Maßnahmen die Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid schnellstmöglich, nämlich bis 2020, zu erreichen, beispielsweise durch die stufenweise Einrichtung einer sogenannten "blauen Umweltzone". Diese sollte ab 1. Juli 2019 für 18 Essener Stadtteile und Teile der A40 gelten. Dementsprechend hätten laut Urteil keine Dieselfahrzeuge einschließlich EURO 4 sowie Benzinfahrzeuge unter EURO 3 in diese Umweltzone einfahren dürfen. Ab 1. September 2019 hätte dies auch Dieselfahrzeuge mit EURO 5 betroffen. Durch den Vergleich zwischen Land, Bezirksregierung, Stadt und der Deutschen Umwelthilfe, den das Oberverwaltungsgericht Münster am 5. Dezember 2019 verkündete, konnten die Fahrverbote verhindert werden.

Wo hätten laut des Urteils des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen Verbote gegolten?

Die Fahrverbotszone hätte laut des Urteils des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen folgende Essener Stadtteile umfasst: Altendorf, Altenessen-Süd, Altenessen-Nord, Frillendorf, Frohnhausen, Holsterhausen, Huttrop, Kray, Leithe, Nordviertel, Ostviertel, Rüttenscheid, Stadtkern, Steele, Südostviertel, Südviertel, Vogelheim und das Westviertel. Eine Teilstrecke der Autobahn A40 wäre vom Dieselfahrverbot ebenfalls betroffen gewesen.

Welche Diesel-Fahrzeuge wären laut Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen davon betroffen gewesen?

Ab dem 1. Juli 2019 hätte das Fahrverbot laut Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen Dieselfahrzeuge mit EURO 4-Motoren und älter umfasst. Ab dem 1. September 2019 wären zusätzlich Dieselfahrzeuge der Klasse EURO 5 betroffen gewesen.

Wären auch Benziner betroffen gewesen?

Ja, auch Fahrzeuge mit Ottomotoren der Klassen EURO 2 und älter wären vom Fahrverbot betroffen gewesen.

Wie viele Fahrzeuge hätte das Fahrverbot betroffen?

Von den Regelungen wären allein in Essen etwa 52.000 Dieselfahrzeuge und rund 27.500 Benzinfahrzeuge betroffen gewesen.

Karte der Essener Stadtteile, die von einem Dieselfahrverbot betroffen gewesen wären (orange hervorgehoben).

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