Kinder und Jugendliche aus Familien, die
- Bürgergeld
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Asylbewerberleistungen
- Kindergeld mit Kinderzuschlag oder
- Wohngeld erhalten,
können auch Hilfen für "Bildung und Teilhabe" beantragen.
Kinder und Jugendliche aus Familien, die
können auch Hilfen für "Bildung und Teilhabe" beantragen.
Unter den entsprechenden Voraussetzungen werden folgende Leistungen finanziert: