Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kindergeld mit Kinderzuschlag bzw. Wohngeld erhalten, können auch Hilfen für Bildung und Teilhabe beantragen.
Die Antragsstellung ist durch den "Globalantrag" in Essen entscheidend vereinfacht: Die Teilhabeleistungen für die Kinder in einer Familie werden damit gesammelt beantragt. Beizufügen sind nur noch die Bescheinigungen für die entsprechende Aktivität.
Das JobCenter und das Amt für Soziales und Wohnen haben die Antragsabgabe außerdem zentralisiert:
Alle Leistungsberechtigten geben ihre Unterlagen im JobCenter in der Bismarckstraße 36, 45128 Essen, ab. In der 3. Etage gibt es einen speziellen Antragsservice für Bildung- und Teilhabeleistungen. (Montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr)
Aber Achtung: Die Geschäftsstellen des JobCenters Essen bleiben wegen der Ansteckungsgefahr durch den Coronavirus bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr ohne Termin geschlossen. Antragssteller*innen entstehen dadurch keine finanziellen Nachteile.Die Leistungsgewährung ist sichergestellt. Persönliche Beratungsgespräche finden allerdings zurzeit ausschließlich auf Einladung durch das JobCenter und nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Nutzen Sie unsere Telefon- und E-Mail-Kontakte:
- Telefon: 0201 88 57 180
(montags bis freitags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt) - E-Mail: bildung-und-teilhabe@jobcenter.essen.de
- Nutzen Sie für Rückfragen auch unser Online-Kontaktformular!